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ᐅ Baugutachter bei fast Fertigstellung sinnvoll?

Erstellt am: 25.03.22 09:06
S
Sully61
S
Sully61
25.03.22 09:06
Hallo zusammen,

ich würde gerne Meinungen sammeln ob ein Baugutachter sinnvoll ist, wenn folgendes schon am Rohbau gemacht wurde:

-Dach
-Trockenarbeiten (Innenwände)
-Innenputz Q2
-Fenster
-Außenfassade mit Farbe
-Fußbodenheizung wurde verlegt
-Elektroinstallationen
-Sanitäre Anschlüsse
-Estrich wurde begonnen

Das Gerüst wurde auch schon abgebaut. Meiner Meinung nach erkennt man eigentlich fast gar nichts so richtig. Da wüsste ich nicht was man noch kontrollieren kann.

Viele Grüße
S
SoL
25.03.22 13:08
Habt Ihr denn die Gewerke einzeln abgenommen oder gibt es eine Gesamtabnahme?
Wenn Gesamtabnahme, würde ich jemanden beauftragen, ansonsten ist der Drops ja ehschon gelutscht.
S
Sully61
25.03.22 14:13
Also der Bau wird sowieso vom Tüv begleitet seitens des Bauträgers (aber wie gut, das lass ich mal dahingestellt). Es gibt am Ende eine Gesamtabnahme und zwischendurch dürfen wir halt eine Begehung terminieren in folgenden Phasen:
  • Fertigstellung Rohbau
  • Fertigstellung Rohinstallation
  • Übergabe
Jetzt bin ich mir unschlüssig ob in der Phase der Rohinstallation wirklich noch ein Gutachter dabei sein muss oder verschwendetes Geld wäre.
G
Gecko1927
30.03.22 09:56
Ich finde einen (guten) Gutachter nie verschwendetes Geld.
Wenn ihr im fertigen Haus plötzlich Mängel feststellt, die nur mit massiven Eingriff in die Bausubstanz zu beheben sind, würdet ihr euch wünschen ihr hättet reinen Sachverständigen beauftragt.
Wenn der Estrich erst begonnen wurde, sollte der Sachverständige vielleicht noch kommen bevor alles im Estrich verschwindet. Notfalls muss er sich eben eure Fotos anschauen.

Jetzt kann er vielleicht immer noch Mängel finden die man noch leichter beheben kann, als wenn alles fertig ist.
Ihr habt ja nach der Abnahme trotzdem eine Gewährleistung die den AN zur Nachbesserung zwingt. Die Abnahme sagt ja nichts über die Gewährleistung aus sondern legt maximal den Beginn der Frist fest.
11ant30.03.22 11:01
Gecko1927 schrieb:

Ihr habt ja nach der Abnahme trotzdem eine Gewährleistung die den AN zur Nachbesserung zwingt. Die Abnahme sagt ja nichts über die Gewährleistung aus sondern legt maximal den Beginn der Frist fest.
Die Abnahme markiert den Punkt der Beweislastumkehr !
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