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ᐅ Baugenehmigung nach Bauvorbescheid


Erstellt am: 27.04.22 17:40

T
tamer.darweesh
27.04.22 23:23
Benutzer200 schrieb:

Das braucht die Gemeinde sowieso. Im Vorbescheid wird doch "nur" geprüft, ob die Planung öffentlich-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die im Vorbescheid aufgeführten Punkte werden also nicht noch einmal geprüft. Der Antrag mit allen anderen Punkten durchläuft allerdings das normale Verfahren.

Ich dachte, dass vor allem die Abmessungen des Hauses (Breite * Länge * Höhe und Dachform und -neigung) zu prüfen sind. Welche anderen Dinge sind zu prüfen?

Ich habe vom Architekten erfahren, dass die Baugenehmigung schnell erteilt werden würde, wenn wir uns einfach an den Bauvorbescheid halten.
T
tamer.darweesh
27.04.22 23:27
sergutsch schrieb:

Der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn kann ohne der weitergehenden Prüfung genehmigt werden und ermöglicht dir mit den darin angegebenen Bauarbeiten noch vor der eigentlichen Baugenehmigung zu beginnen.
Dafür muss aber der eingereichte Antrag dem Bau- und Planungsrecht entsprechen. Da du aber bereits den Vorbescheid erhalten hast ist davon auszugehen dass alles genehmigungsfähig ist und mit einer Zurückweisung des Antrages und damit verbundenen Rückbau nicht zu rechnen ist.

Das klingt interessant. Ich werde das mit dem Architekten besprechen. Wenn wir den Bauvorbescheid befolgen, sollten wir auf der sicheren Seite sein.
Ich schätze, das ist ähnlich wie das, was Musk mit der Tesla-Fabrik gemacht hat, oder?
Y
ypg
27.04.22 23:35
tamer.darweesh schrieb:

Welche anderen Dinge sind zu prüfen?
Gauben und Dachneigung zb. Das optische Bild muss passen.
S
sergutsch
27.04.22 23:36
tamer.darweesh schrieb:

...
Ich schätze, das ist ähnlich wie das, was Musk mit der Tesla-Fabrik gemacht hat, oder?
So in etwa, nur 1.000.000 mal einfacher 😀
T
tamer.darweesh
27.04.22 23:57
11ant schrieb:

Vielleicht solltest Du die Pläne mal herzeigen (so wie sie sind, und zusätzlich eingezeichnet, wie Ihr Euch die Änderungen wünscht). Habt Ihr denn Grund zu der Annahme, daß in den bestehenden Plänen noch Spielraum ist, d.h. daß die Geschossflächenzahl und eine evtl. Nichtvollgeschossigkeit des DG nicht ausgereizt wurden ?

Ok. Ich werde alles vorbereiten und sie morgen abschicken. Die Hauptsorge war die Abstandsregelung. Der Architekt hat etwas von Geschossflächenzahl gesagt, aber er soll es noch genau berechnen und die geplanten Änderungen mündlich überprüfen (soweit ich mich erinnere ist die Geschossflächenzahl im Bebauungsplan nicht angegeben).
architektenbauvorbescheidgeschossflächenzahl