Es ist die Bauart, nicht das Material, welches bestimmend ist.Frage eines Unwissenden hierzu: gilt eine Holzterrasse als versiegelte Fläche?
Ich schick dir gerne den B-plan , kann dir allerdings noch nicht schreibendie Aussagen des Amts find ich komisch, zumal nichts Konkretes zur Pflicht steht, die Terrasse ins Baufenster zu legen. Entscheidend wäre doch, wo genau das im B‑Plan festgelegt ist.
Wie viel Fläche versiegelt ihr denn in Summe mit Haus, Terrasse, Garage, Stellplätze und Zuwegung?
Wenn Haus und Terrasse 186qm einnehmen, habt ihr noch 108qm für die Garage, die Stellplätze und die Zuwegung zum Haus, um die 0,6 einzuhalten.
Nun kommt es darauf an, wie viel Fläche ihr damit versiegelt.
Rechne zusammen: Verkehrs- unnd Parkfläche + Garage + Zuwegung zum Haus. Kommst Du über 108, ist der Fall gelöst.
Es ist die Bauart, nicht das Material, welches bestimmend ist.
Funktioniert leider nicht, kommt eine Fehlermeldung: Die hochgeladene Datei hat keine erlaubte Erweiterung.Kannst den BPlan doch hochladen?