wiltshire
Die Terrasse ist in Abhängigkeit von der Ausführung eine bauliche Anlage. Wenn die nicht im Baufenster ist, dann kann der Bauantrag natürlich abgelehnt werden.Wir haben natürlich bei dem Sachbearbeiter nachgefragt, seine Anwort war, nur weil es nicht im B- Plan steht, heisst es nicht das es erlaubt ist.... Würden wir die Terrasse in den 12-13m bauen, hätten wir aber nur eine GRZ 1 von 0,31. Kann also nicht sein, kann da jemand helfen.
Und natürlich kann das Baufenster kleiner sein als die maximale GRZ. Das gibt es immer mal wieder. Am Ende bestimmt das Baufenster die Möglichkeiten zum Überbau und nicht die GRZ. Ihr könnt die theoretische GRZ einfach auf dem Grundstück nicht ausnutzen. Das ist wohl, was der Bauamtsmitarbeiter mit seiner Aussage meint.
Unklar ist mir, ob Nebenanlagen außerhalb des Baufensters zulässig sind. Falls ja, kann die wahl einer anderen Konstruktion den Ausschlag dafür geben, ob Dein Projekt doch noch genehmigt werden kann. Möglicherweise ist eine ebenerdige Terrasse in Split möglich, eine Terrasse mit massiven Fundamenten dagegen nicht. Sobald Du eine feste Überdachung planst hast Du eine bauliche Anlage. Mache einen Termin mit dem Bauamtsleiter und spreche die Möglichkeiten der baulichen Genehmigungsfähigkeit der Terrasse konkret ab. Wenn bis jetzt kein unfreundlicher Ton aufgekommen ist, sind die Chancen meist gut, eine praktikable Lösung zu finden.
Kann man machen, bringt aber nichts, wenn die Rechtslage eindeutig ist und steht einer Verhandlung eher im Weg.Auf jeden Fall fristgerecht Rechtsbehelf einlegen, ggf. die Begründung nachreichen.
Diese Frage bringt Dich kein Stück weiter.Wie kann es denn sein das zwei unterschiedliche Architekten so daneben liegen ?
Übrigens auch nicht die "Warum ist das so?" Frage, denn die erhöht auch nur die Hürde, die einzureißen ist, um eine Lösung zu finden. Die Person vom Bauamt müsst ja erst eine Begründung liefern und sich dann dagegen entscheiden. Daher: In solchen Fällen immer auf das Ziel gucken und nicht auf das Problem.