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ᐅ Baufirma meldet sich nicht nach Planungen - Was tun?


Erstellt am: 28.07.18 22:19

HilfeHilfe29.07.18 07:39
Das wäre mir zu heiss. Ich würde den vettrsg rechtlich prüfen lassen und vom Anwalt eine ordentliche Kündigung aufsetzen lassen . Wollt ihr den jetzt gar nicht bauen ? Ist die Klausel so formuliert das es nur das Grundstück ist und ihr kostenfrei rauskommt ? Das ist alles zu speziell
Alex8529.07.18 09:23
11ant schrieb:
Warum nicht gleich per Nachricht ?
Es geht doch immerhin um eine sechsstellige Auftragssumme, da finde ich diesen Kommunikationsweg ein wenig zu "casual"
11ant schrieb:
So isses - die Einführung des elektronischen Anwaltspostfaches teilt das Schicksal des Flughafens BER.

Eine E-Mail erfüllt die Textform und ist damit nicht weniger gültig als ein gewöhnlicher Brief. Beides führt keinen belastbaren Nachweis, auch wenn der Brief der Schriftform genügt.
Das du dies nicht für dich übernehmen magst, ist wohl deinem ganz persönlichem inneren BER geschuldet - reine Kopfsache.
Mehr Verbindlichkeit stellt DE-Mail her. Das System funktioniert, nur irgendwie scheints niemand zu brauchen.

Das beA dient einem ganz anderen Zweck als du hier suggerierst. Lies mal nach. Dessen Bauchlandung ist in der Branche allerdings immer ein Brüller wert

Ich würd mit dem Vertrag zum Anwalt gehen. Prüfen, ob die Kündigung gültig ist und wann ggf. Verjährung eintritt, also wann keine Kostenforderungen mehr möglich wären.
CReen29.07.18 11:33
Bei einem Anwalt waren wir vor einiger Zeit sogar. Der meinte aber wir sollten das erst mal versuchen so zu klären.
In unserer E-Mail haben wir zwar nicht geschrieben das wir alle Kosten übernehmen, aber das wir uns schon einig werden.

Wegen der eingefügten Klausel meinte der Anwalt das könnte gut für uns sein, oder auch schlecht da die Baufirma auch einfach sagen kann: „wenn ihr das Grundstück nicht bekommt dann müsst ihr euch halt mehr Mühe geben. Bezahlt mehr!“

Jetzt bin ich mir wieder etwas unsicher....
falls die genannte „Verjährung“ Eintritt das wäre ja perfekt
Auf der anderen Seite will ich endlich Klarheit haben und wir bei denen mal mit Druck nachfragen.
Unsere beiden kündigungs E-Mails wurde mit Lesebestätigung gesendet. Also gelesen wurden sie. Nur nicht beantwortet.

Nächster Anruf:
-beim Anwalt ?
-Bei der Baufirma?
Oder schriftlich noch mal kündigen ?
Müllerin29.07.18 11:55
also zu nem Anwalt der sagt: kann gut sein oder schlecht würde ich vielleicht nicht noch mal gehen sondern zu einem, mit einer eindeutigen Ansage...
Rechtsberatung wäre jedenfalls mein nächster Schritt.
11ant29.07.18 14:21
CReen schrieb:
Der meinte aber wir sollten das erst mal versuchen so zu klären.
Was macht dieser Anwalt beruflich ?
Das qualifiziert ihn nicht gerade, das so larifari zu behandeln. Eine Klausel mit so einer Bedingung muß man schon genau lesen, wen sie wann zu was berechtigt oder verpflichtet, und wer wem bis wann und wie anzuzeigen hat, wie es um das Eintreten dieses Falles bestellt ist. So nach dem Motto "ich habe gerade keine Lust, rufen Sie den doch erst einmal an, vielleicht hat der ja auch keine", schraubt man da keinen Griff dran. Die Gegenseite könnte einen Anwalt haben, der das nicht so schlumpfig sieht (und aus der Vorlage ein Tor macht, d.h. Euch fünf Minuten vor der Verjährung die Pistole auf die Brust setzt).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Mottenhausen30.07.18 15:44
Was ist an der Aussage des Anwalts falsch?

Die Einigung im persönlichen Gespräch, an deren Ende eine Kündigung/Aufhebung/ was weiß ich/... steht, ist in der Regel der beste Weg. Klar, der Anwalt verdient an einem langwierigen Rechtsstreit mehr, deshalb wird kaum ein Anwalt diesen Tipp geben, sondern sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen und das volle Programm in Bewegung setzten. Also das spricht eher für den Anwalt als gegen ihn.

Das die Klausel ein zweischneidiges Schwert ist, damit hat er doch auch recht. Und gerade daher ist eine gütige Einigung hier auch das erstrebenswerteste Ziel. Keine Mails, keine Droh-Einschreiben. Hinfahren, vor Ort das Gespräch suchen, ehrlich sein und fertig. Wenn es nichts nützt und es zum Streit kommt, dann zählt eh was im Vertrag steht, das ändert sich jetzt ja nicht mehr.

ps. Wenn die Einigung nicht erfolgreich ist, glaube ich, läuft es darauf hinaus, dass die Baufirma einen Makler aus der Tasche zieht: 5 Alternativgrundstücke, davon müsst ihr eins nehmen und bauen oder man wird euch unterstellen: ihr wollt ja gar nicht bauen, womit die Klausel "vorbehaltlich Grundstück" nicht anwendbar wäre, sondern Kündigung mit... 10% oder was weiß ich ...Vertragsstrafe.
anwaltklauselgrundstückverjährungvertrag