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ᐅ Baufinanzierung - was können wir uns leisten?


Erstellt am: 10.05.16 22:02

Uwe8202.06.16 15:47
MarcWen schrieb:
Bin vom ersten Kind ausgegangen. Meine Frau geht nun min 14 Monate wieder voll arbeiten und dann überlegen wir, ob wir noch mal nachlegen.
Stimmt, aber am besten 7 Monate vor Geburt die Steuererklärungsklasse wechseln, dann wird das Elterngeld höher
nms_hs02.06.16 16:10
Abzahler schrieb:
Das stimmt nicht ganz. Meine Frau ist im zweiten Jahr Elternzeit, und hat die ersten 12 Monate Elterngeld bekommen.
Bekämen wir nun direkt im Anschluss an die zwei Jahre ein zweites Kind, würden wir nur den Grundbetrag von 300 Euro Elterngeld bekommen

Weil sie im zweiten Jahr ja auch kein Einkommen hat.
Es wird hier ja aber nur ein Jahr geplant.
MarcWen02.06.16 16:59
Uwe82 schrieb:
Stimmt, aber am besten 7 Monate vor Geburt die Steuererklärungsklasse wechseln, dann wird das Elterngeld höher

Glaube das bringt nicht den gewünschten Effekt. Wir mussten für alle 12 Monate die Gehaltsbescheinigungen einreichen. Hatte auch so etwas gelesen, dass die Steuererklärungsklasse zählt, die überwiegend im Betrachtungszeitraum vorlag, bin mir da aber nicht so sicher.
Meine Frau hat eh 3 und bleibt auch so.
Saruss02.06.16 17:11
Wenn man am Maximum liegt, ist das eh egal. Spätestens bei der Steuererklärung gleicht sich alles aus.
EveundGerd02.06.16 21:18
Simon_SH schrieb:
Als Beamter geht die Beihilfe von 50% auf 70%, wenn du Kinder kriegst.

Das gleicht die höheren Kosten für das Kind nahezu aus.

Auch zahlt der Dienstherr bei Kinder-KrankTagen den Lohn ganz normal weiter.

Das stimmt nicht!

Beim ersten Kind liegt der Satz eines Elternteils bei 50% Eigenanteil Versicherung. Also erhöhen sich PKV-Kosten um einen 20% -Anteil der für das Kind abgeschlossenen PKV. Kinder sind zu 80% beihilfeberechtigt. Ab dem 2. Kind mindert sich der PKV-Anteil des Elternteils auf 30%. Plus zweimal 20% für zwei Kinder. Die Kosten für einen Kindesunterhalt gleicht dies keinesfalls aus.

Beamte haben, wie Arbeitnehmer, die gleichen Kinderbetreuungstage, jedoch keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall.

Die Elternzeit kann bis auf 18 Jahre ausgedehnt werden. Eine Besoldung gibt es in dieser Zeit natürlich nicht. Der Mutterschutz ist identisch mit dem der Arbeitnehmer.

So sieht es jedenfalls auf Bundesebene aus.

Inwieweit sind denn die beiden Lehrer-DP vor Ort gesichert?
ypg02.06.16 21:23
ypg schrieb:
Die Schätzungen gelten nur fürs Bauwerk, nicht für das Grundstück, das kommt extra.
Hufhaus 500-600000, Unterbau im Hang + Baunebenkosten... 865000?900000???
Saarschwabe schrieb:
Das war auch richtig so.
Die 700.000€ gab der Architekt für Grundstück + Erwerbsnebenkosten, Haus + HNK, Doppelgarage, Architektenhonorar, Photovoltaik und Küche an. Wie geschrieben könnten wir laut Architekt für 700.000€ die Möbel reinstellen. Ich habe nie etwas von 900.000€ geschrieben.

Und mein Beitrag (siehe erstes Zitat) steht immer noch!
Keine Ahnung, was den Architekten da geritten hat, so eine Preisprognose abzugeben... ich bin auch nicht gerade derjenige, der Hauskosten abschätzen kann und aus dem Hemdsärmel schüttelt wie .
Aber ich sehe den Hang, der immens an Erdarbeiten, Unterfangungen, Zuwegung und Drainage (keine Ahnung, ob die Begrifflichkeiten jetzt auf dem Punkt sind) aufbringen muss, und ich sehe ein Haus ala Davinci oder Huf, deren Preisklasse ab 500000 anfängt. (gerade ergooglet ab 350000? in klein?)
zusätzlich einen 2-geschossigen Keller... ein Traumgrundstück sieht anders aus, mag vielleicht die Lage sein, die hier als Optimum dargestellt wird, dazu eine adäquate Ausstattung (Plissees, keine Billigküche, immens an Spots, ...)
Ich gehe mal von einer zaghaften Kalkulation eines Architekten aus, der sich gern einer Herausforderung stellt - und sei es, dem Bauherren mitzuteilen, dass er sich um knappe 100000 verkalkuliert hat.

Beiträge wie in #61 finde ich irgendwie schon etwas traurig: da wird herumgerechnet und mit Soll-Situationen kalkuliert, anstatt eine gesunden Ist-Kalkulation aufzustellen.
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