Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger
>> Zum 1. Beitrag <<

T

toxicmolotof

Bemühe bitte die Forensuche. Das Thema wurde schon mehr als einmal behandelt. Gezahlt wird nach Baufortschritt. Und nein, ein Fertighaus ist nach der Dacheindeckung sicherlich nicht zu 95% fertig. Eher zu 50% , vielleicht zu 60%.
 
K

Knallkörper

Normal sind vielleicht zwischen 5 und 8 Zahlungen. Seriös ist, wenn der Bauunternehmer in Vorleistung geht, du die Arbeit abnimmst und dann zahlst. Das ist eigentlich auch rechtlich so vorgeschrieben. Ein seriöser Finanzierungsberater wird dir dies so bestätigen und ggf. einen Kredit gar nicht gewähren, wenn der GU mit solchen Vorstellungen kommt.

Wir haben 6 Zahlungen zu je circa 1/6 der Baukosten. Die erste Zahlung war nach der Bodenplatte fällig, die zweite nach Einbau der EG-Decke, die dritte nach Fertigstellung Dach und Fenster, usw. Falls der GU Pleite geht (oder keine Lust mehr hat, oder wichtigere Projekte hat, oder keine Leute hat, oder ihm das Wetter zu kalt ist, oder er keine Baufreiheit gegeben sieht, oder deine Qualitätsanforderung ablehnt, oder gewisse Leistungen als aufpreispflichtig ansieht), hat man nur dafür gezahlt, was auf dem eigenen Grundstück steht.
 
B

Bauexperte

Haben wir bekommen. Steht im Blankovertrag drin.
5 % zu Anfang, 65 % nach Hausaufstellung, 25 % nach Dacheindeckung und 5 % nach Übernahme.
5% zu Anfang bedeutet genau?
65% nach Bestellung Hauskörper meint genau?

Was mir auch seltsam erscheint, Du baust in NRW und suchst Dir einen Anbieter aus Bayern?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

asmodii

Das liegt daran, weil er in der Fertighauswelt in Frechen ein Musterhaus hat.
Ich habe mal Google bemüht, aber konnte nichts auffällig Negatives finden. Anders als bei anderen Anbietern.
 
A

asmodii

5% zu Anfang bedeutet genau?
65% nach Bestellung Hauskörper meint genau?
Ich zitiere mal:
4.2
Die Brutto-Gesamvergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig:
- 5 % des Brutto-Gesamtpreises gem. Ziffer 1.1 des Werkvertrages als Plansicherungsgebühr, 14 Tage nach Vertragsbestätigung von **** Fertigbau.
- 70 % der Brutto-Gesamtvergütung gem. Ziffer 4.1 (abzgl.. 5 % des Brutto-Gesamtpreises gemäß Ziffer 1.1 für vorstehend berechnete Plansicherungsgebühr), nach Aufbau des Rohbaus.
- 25 % der Brutto-Gesamtvergütung gem. Ziffer 4.1, nach Dacheindeckung beim Ausbauhaus bzw. nach Rohinstallation bei Häusern mit höheren Ausbaustufen.
- 5 % der Brutto-Gesamtvergütung gem. 4.1 sofort nach Übergabe/Abnahme des Hauses.
 
S

Steglitz

Ich würde schon die ersten 5% in Frage stellen. Was genau bekommst Du denn dafür? Hast Du da schon die Baugenehmigung? Was passiert, wenn das Haus nicht genehmigt wird?

Du solltest als Hausbauer immer nur soviel bezahlen, wie das wert ist, was Du bekommen hast. Sobald Du mehr bezahlt hast und der Baufirma passiert irgendwas auf dem Weg, ist das Geld weg. Die heissen nicht umsonst meistens Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das kann auch große Firmen treffen. Siehe Kampa, IBG, etc. Es soll auch Baufirmen geben, die machen dann einfach eine neue GmbH auf...

Schau Dir mal zum Vergleich die Makler- und Bauträgerverordnung an.

1. Baugrundstück nach Beginn der Erdarbeiten 30%
2. Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten 40%
3. Dachflächen, Dachrinnen 8%
4. Rohinstallation der Heizungsanlagen 3%
5. Rohinstallation der Sanitäranlagen 3%
6. Rohinstallation der Elektroanlagen 3%
7. Fenster mit Verglasung 10%
8. Innenputz ohne Beiputzarbeiten 6%
9. Estrich 3%
10. Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 4%
11. nach Bezugsfertigkeit (innen komplett fertig) 12%
12. Fassadenarbeiten 3%
13. nach vollständiger Fertigstellung 5%

Da ist noch das Grundstück und die Bodenplatte mit drin.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3118 Themen mit insgesamt 67489 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben