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ᐅ Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger


Erstellt am: 14.08.16 15:52

B
Bauexperte
10.09.16 21:26
Guten Abend,
asmodii schrieb:
Das liegt daran, weil er in der Fertighauswelt in Frechen ein Musterhaus hat.
Ich habe mal Google bemüht, aber konnte nichts auffällig Negatives finden. Anders als bei anderen Anbietern.
Du willst mir jetzt nicht ernsthaft erklären, daß sämtliche Anbieter - Umkreis GV +20 km - schlechte Rezensionen haben? Und die nächste Frage: wie denkst Du, kann ein Anbieter aus Bayern in NRW kostengünstig anbieten?
asmodii schrieb:
Ich zitiere mal:
4.2
Die Brutto-Gesamvergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig:
- 5 % des Brutto-Gesamtpreises gem. Ziffer 1.1 des Werkvertrages als Plansicherungsgebühr, 14 Tage nach Vertragsbestätigung von **** Fertigbau.
- 70 % der Brutto-Gesamtvergütung gem. Ziffer 4.1 (abzgl.. 5 % des Brutto-Gesamtpreises gemäß Ziffer 1.1 für vorstehend berechnete Plansicherungsgebühr), nach Aufbau des Rohbaus.
- 25 % der Brutto-Gesamtvergütung gem. Ziffer 4.1, nach Dacheindeckung beim Ausbauhaus bzw. nach Rohinstallation bei Häusern mit höheren Ausbaustufen.
- 5 % der Brutto-Gesamtvergütung gem. 4.1 sofort nach Übergabe/Abnahme des Hauses.
Da bedeutet nichts anderes, als das Du vorne für eine Auftragsbestätigung (Papier) 5% bezahlst, dann den Rohbau mit mindestens 10% überzahlst und - um es vorsichtig zu formulieren, den Gewinn für Deinen aktuell favorisierten Anbieter mit Fertigstellung Dacheindeckung überwiesen hast.

Prima - kann ich Dir meine Geschäftsadresse senden ... noch in GV? Solche Geschäfte würde ich gerne auch ... mal abschließen ....

Grüße, Bauexperte