ᐅ Baufinanzierung / Sollzinsbindung / Bereitstellungszinsen
Erstellt am: 26.06.13 13:37
italiano8327.06.13 20:29
vielen vergessen auch die Steuerschuld von der Wohnriester im Rentenalter... nein danke..Mein Steuerberater riet mir auch davon ab.
backbone2327.06.13 20:55
italiano83 schrieb:
RS ist bei 169 000 Euro. nach weiteren 9 Jahren ist der Kredit abbezahlt.Nein, erst nach über 13 weiteren Jahren ...
chippy7928.06.13 08:02
Das mit der Steuerschuld beim Wohnriester stimmt. Allerdings gibt es die Möglichkeit die Steuerschuld bei Eintritt im Rentenalter auf einmal zu tilgen, mit 30% Nachlass. Zusätzlich darf man nicht vergessen, dass der Steuersatz im Rentenalter geringer ist. Durch die schnellere Tilgung durch die Zulagen ist das Riester-Darlehen im Verhältnis schneller abbezahlt als ein normales Annuitätendarlehen mit gleicher Rate, und dadurch verringert sich die Zinszahlungen. Das müsste man der Steuerschuld gegenrechnen oder nicht?
Gerade wenn man mehrere Kinder hat kann man das Darlehen sehr schnell tilgen wegen Kinderzulagen 300 EUR pro Kind.
Wenn man das Haus verkaufen muss wegen Umzug, Scheidung etc..ist das ein Problem. Aber wenn man ein neues Eigenheim finanziert oder einen neuen Riester-Vertrag abschließt, dann muss man die Zulagen doch nicht zurückzahlen oder?
Das Problem sehe ich halt auch in dem Ungewissen. Noch keiner hat das Ende seines Riester-Darlehens erreicht. Also keiner hat Erfahrungen mit der Steuerschuld etc...
Gerade wenn man mehrere Kinder hat kann man das Darlehen sehr schnell tilgen wegen Kinderzulagen 300 EUR pro Kind.
Wenn man das Haus verkaufen muss wegen Umzug, Scheidung etc..ist das ein Problem. Aber wenn man ein neues Eigenheim finanziert oder einen neuen Riester-Vertrag abschließt, dann muss man die Zulagen doch nicht zurückzahlen oder?
Das Problem sehe ich halt auch in dem Ungewissen. Noch keiner hat das Ende seines Riester-Darlehens erreicht. Also keiner hat Erfahrungen mit der Steuerschuld etc...
b0012sm28.06.13 16:51
chippy79 schrieb:
Das mit der Steuerschuld beim Wohnriester stimmt. Allerdings gibt es die Möglichkeit die Steuerschuld bei Eintritt im Rentenalter auf einmal zu tilgen, mit 30% Nachlass. Zusätzlich darf man nicht vergessen, dass der Steuersatz im Rentenalter geringer ist. Durch die schnellere Tilgung durch die Zulagen ist das Riester-Darlehen im Verhältnis schneller abbezahlt als ein normales Annuitätendarlehen mit gleicher Rate, und dadurch verringert sich die Zinszahlungen. Das müsste man der Steuerschuld gegenrechnen oder nicht?
Gerade wenn man mehrere Kinder hat kann man das Darlehen sehr schnell tilgen wegen Kinderzulagen 300 EUR pro Kind.
Wenn man das Haus verkaufen muss wegen Umzug, Scheidung etc..ist das ein Problem. Aber wenn man ein neues Eigenheim finanziert oder einen neuen Riester-Vertrag abschließt, dann muss man die Zulagen doch nicht zurückzahlen oder?
Das Problem sehe ich halt auch in dem Ungewissen. Noch keiner hat das Ende seines Riester-Darlehens erreicht. Also keiner hat Erfahrungen mit der Steuerschuld etc...Könntest auch ein Riester-Darlehen beantragen und dann die Zulagen und Steuervorteile nicht beantragen.Dann hast auf keinen Fall die Steuerschuld aber deine gewollten Darlehenszinsen . Oder zwingt dich jemand deine Zulagen auf dem Riester-Darlehen zu beantragen?
Ähnliche Themen