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ᐅ Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?


Erstellt am: 06.01.21 09:52

Pinkiponk06.01.21 13:19
Mazur96 schrieb:

Sie erhält derzeit ca. 500,- € Elterngeld für Kind (6 Monate) aus neuer Ehe, er verdient ca. 1200,- € netto als Referendar und sie erhält Unterhalt und Kindergeld für Kinder aus erster Ehe, wobei die zwei großen im Wechselmodell wohnen.
Hat sie weitere Einkünfte bzw. ist bekannt, ob sie in einigen Wochen/Monaten wieder einer gut dotierten Erwerbstätigkeit nachgehen wird?
Mazur9606.01.21 13:40
Pinkiponk schrieb:

Hat sie weitere Einkünfte bzw. ist bekannt, ob sie in einigen Wochen/Monaten wieder einer gut dotierten Erwerbstätigkeit nachgehen wird?

Ich nehme an, dass das geplant ist. So, wie es halt mit Baby und vier weiteren Kindern und COVID möglich ist.
nordanney06.01.21 13:52
x0rzx0rz schrieb:

Die Scheidungsvereinbarung muss das Thema Hauskredit also explizit behandeln ?
Betrifft das jede Bank (auch für eine Ablösung?) die mit einem Kredit + erfolgter Scheidung zu tun bekommt ?
Sie sollte alles beinhalten. Damit die Bank z.B. weiß, was z.B. im Rahmen Zugewinnausgleich auf einen Partner noch zukommt. Bei uns ging es z.B um 6-stellige Beträge, um die wir uns gestritten haben. Wenn es einen Partner dann hart trifft und er dem anderen noch einen hohen Betrag auskehren muss, kann das schon schwierig werden, wenn man neu bauen/kaufen möchte.
Oder man streitet sich noch um Unterhalt - egal ob für Kinder oder den Partner. Stell Dir vor, Deine Haushaltsrechnung passt zunächst so eben und dann wirst Du im Rahmen des Scheidungstermins mal eben zu 500€ mehr Unterhalt verdonnert. Schon bricht alles zusammen.
hampshire06.01.21 14:03
Mazur96 schrieb:

Sie hat sich verpflichtet, zuzusehen, ihn aus der Haftung des Kredits zu entlassen, dann sollen die Häuser notartiell übertragen werden und gut ist.
Es gibt das vorzubereitende Szenario, dass Ex-Frau der Verpflichtung nicht nachkommen kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie mit ihrem neuen Mann keine neue Finanzierung auf die Beine gestellt bekommt. Die Bank hat mit der Verpflichtungserklärung nichts am Hut und wird sich an die Vertragspartner halten solange die Finanzierung läuft. Diese endet ja nicht mit der Zinsbindung und auch die vollständigste Scheidungsvereinbarung kann nicht in das Kreditvertragsverhältnis zur Bank eingreifen.
Das Gefühl ein Haus für Ex-Frau mit neuem Mann zu bezahlen würde mir an Stelle des Ex-Manns überhaupt nicht gefallen, einschlägige eigene Erfahrung dazu habe ich nicht. Der Wunsch nach trennender Ordnung der Verhältnisse ist mehr als nachvollziehbar.
Tassimat06.01.21 14:22
Mazur96 schrieb:

Die Häuser sollen also 1/1 allein auf den jeweils anderen übertragen werden, sobald sie eine Finanzierung auf die Beine gestellt hat.
In den ganzen Ausführungen vor dem Zitat waren eine Menge "soll/werden" Sätze. Wie ist das denn genau?
Können die Besitzverhältnisse im Grundbuch nicht schonmal direkt übertragen werden, ohne die Finanzierung?

Ohne es zu wissen könnte ich mir vorstellen, dass man einfacher und schneller aus dem Kreditvertrag rauskommt, wenn man nicht mehr Eigentümer ist.

Auf der anderen Seite ist es ein Nullsummenspiel, da Kreditrate und Unterhalt miteinander verrechnet werden: Fällt der Kredit weg erhöht sich der Unterhalt. Von daher könnte man den Kredit auch weiterzahlen. Schwierig wird es erst, wenn das erste Kind keinen Unterhalt mehr bekommt.

Wenn alle Stricke reißen bleibt einzig die Konfrontation und harte Maßnahmen: Anwälte und Teilungsversteigerung. Je nach Gemütslage aller beteiligten hilft diese Ankündigung, oder die Stimmung kippt gänzlich. Einfach ungeklärt weiterlaufen lassen würde ich persönlich nicht.

Nachtrag: Was sind denn die Objekte wert, also Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus?
Mazur9606.01.21 14:56
Tassimat schrieb:

In den ganzen Ausführungen vor dem Zitat waren eine Menge "soll/werden" Sätze. Wie ist das denn genau?
Können die Besitzverhältnisse im Grundbuch nicht schonmal direkt übertragen werden, ohne die Finanzierung?

Ohne es zu wissen könnte ich mir vorstellen, dass man einfacher und schneller aus dem Kreditvertrag rauskommt, wenn man nicht mehr Eigentümer ist.

Auf der anderen Seite ist es ein Nullsummenspiel, da Kreditrate und Unterhalt miteinander verrechnet werden: Fällt der Kredit weg erhöht sich der Unterhalt. Von daher könnte man den Kredit auch weiterzahlen. Schwierig wird es erst, wenn das erste Kind keinen Unterhalt mehr bekommt.

Wenn alle Stricke reißen bleibt einzig die Konfrontation und harte Maßnahmen: Anwälte und Teilungsversteigerung. Je nach Gemütslage aller beteiligten hilft diese Ankündigung, oder die Stimmung kippt gänzlich. Einfach ungeklärt weiterlaufen lassen würde ich persönlich nicht.

Nachtrag: Was sind denn die Objekte wert, also Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus?


Ich denke, dass es nicht clever wäre, seinen Besitzanteil im Grundbuch zu übertragen, aber noch im Kredit zu stehen. Bei der Ex-Frau ist ja sowieso nichts zu holen, im Zweifel wendet sich die Bank also an den Ex-Mann.
Die Bank wird den Ex-Mann nicht aus dem Kredit entlassen und die Ex-Frau allein drin stehen lassen, da sie ja scheinbar nicht kreditwürdig ist.

Einen Kredit für ein Haus zu bedienen und diese "Last" zu schultern für die Ex-Frau und den neuen Mann ist ja nicht sonderlich attraktiv. Man bürgt mit seinem Namen.

Eine Teilungsversteigerung scheint ja auch nicht so einfach zu sein. Diese könnte die Ex-Frau evtl. abwenden auf Grund des "Kindeswohls".

Ein Verkehrswert ist mir nicht bekannt.
unterhaltkreditfinanzierunggrundbuchteilungsversteigerung