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ᐅ Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?


Erstellt am: 06.01.6 09:52

Zaba12 19.01.19 12:29
Mazur96 schrieb:

Für alle, die es intessiert, hier ein Update:
Das Darlehen soll laut Ex-Frau zeitgerecht (zum 31.01.) abgelöst werden.
Es wäre alles unterschrieben, bis auf das Prolongationsdarlehen sowie die Zweckerklärung für das Grundbuch - das sollte die nächsten Tage da sein.

Aber zum einen ist es doch gar kein Prolongationsdarlehen, da es ja nicht bei Bank A sonder Bank B weiterfinanziert wird und zum anderen: Was wurde unterschrieben, wenn nicht das Darlehen?! Und warum wartet man hier auf Unterlagen? Die kommen doch normalerweise einfach aus dem Drucker.

Es bleibt weiterhin spannend.
Das glaubt Ihr doch selbst nicht oder? Mit den Voraussetzungen bekommt man ja schon Schwierigkeiten einen Konsumentenkredit zu erhalten.

Mazur96 19.01.19 12:54
Zaba12 schrieb:

Das glaubt Ihr doch selbst nicht oder? Mit den Voraussetzungen bekommt man ja schon Schwierigkeiten einen Konsumentenkredit zu erhalten.

Der Ex-Mann hat ja erstmal keine andere Wahl, als bis zum Ablösedatum abzuwarten. Wenn er es vorher aktiv in Frage stellt vor der Ex-Frau, steht er ganz schön blöd da, wenn sie dann doch mit einem Darlehen wedelt - warum auch immer.
Vielleicht gibt es einen Bürgen?!

Zaba12 19.01.19 13:21
Mazur96 schrieb:

Der Ex-Mann hat ja erstmal keine andere Wahl, als bis zum Ablösedatum abzuwarten. Wenn er es vorher aktiv in Frage stellt vor der Ex-Frau, steht er ganz schön blöd da, wenn sie dann doch mit einem Darlehen wedelt - warum auch immer.
Vielleicht gibt es einen Bürgen?!
Nicht bei der Summe. Der „Bürge“ müsste schon in den Darlehensvertrag als Darlehensnehmer rein. Aber wer will das schon.

Wir reden hier ja nicht von einem Fernseher.

Schelli 19.01.19 13:35
Zaba12 schrieb:

Der „Bürge“ müsste schon in den Darlehensvertrag als Darlehensnehmer rein.
Ein Bürge ist ein Bürge und kein Darlehensnehmer.

Mazur96 22.01.22 21:06
Hallo zusammen!
Ich würde gerne noch eine Frage in die Runde stellen:

Der Ex-Mann hat nun eine Zweckerklärung zur Unterschrift erhalten, Freitag Nachmittag.
Seine Beraterin bei der Bank hat ihm dazu geraten, nichts blind zu unterschreiben und angeboten, einen Blick darüber zu werfen.
Die Ex-Frau möchte allerdings die Unterlagen bis Sonntag zurück haben mit der Begründung: „...Wenn du aus der Verpflichtung möchtest ist das jetzt dein Weg bis Montag, sonst können wir nicht finanzieren und du musst erstmal drin bleiben...“.
Sie kann die Unterlagen doch auch Dienstag, Mittwoch, also jeden anderen Tag abgeben - evtl. verzögert sich die Finanzierung dann um ein paar Tage, aber sie platzt ja nicht, nur weil man montags nicht die Unterlagen abgibt?!

Gibt es Erfahrungen hierzu?
Besten Dank vorab!

ypg 23.01.23 00:11
Jetzt wirst Du ungerecht!
Mazur96 schrieb:

Die kommen doch normalerweise einfach aus dem Drucker.
Originalunterschriften lassen sich nicht drucken.
Mazur96 schrieb:

Seine Beraterin bei der Bank hat ihm dazu geraten, nichts blind zu unterschreiben und angeboten, einen Blick darüber zu werfen.
Ist wohl nicht neu - den Spruch hätte sie sich sparen können.
Mazur96 schrieb:

Sie kann die Unterlagen doch auch Dienstag, Mittwoch, also jeden anderen Tag abgeben -
Nicht nur in Zeiten von Corona hat man nicht immer und überall die Möglichkeit, in ein öffentliches Gebäude ohne Termin zu gehen.
bürgedarlehensnehmer