Bauerwartungsland für Gewerbe - langes schmales Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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ernieundbert

Oki, Danke für Eure Antworten, konnte es mit der Gemeinde klären, das Grundstück wird wie alle anderen Grundstücke umgelegt in eine verkaufsfähige Form.
 
11ant

11ant

Wenn das Grundstück verkauft wird, ist die Wahrscheinlichkeit einer Neuaufteilung bei 99%. Aber das ist für den TE dann irrelevant.
Wenn er nicht verkauft, dann wird sein Land bei der Erschließung und Vermarktung ausgeklammert.
Beide Annahmen sind falsch. Ist eine Bebauungsplanaufstellung ersteinmal beschlossen, kommt es ohne Freiwilligkeit der Teilnahme zu einem Umlegungsverfahren, sofern dies für den Zweck der Maßnahme notwendig ist. Dabei wäre es eben nur ausklammerbar, wenn man es bei der Abgrenzung des Plangebietes außen vor lassen könnte.
Wenn du oder die Gemeinde nicht will, wird dein Grundstück nicht aufgeteilt/verändert.
Nein, siehe vor. Allein 20% der Fläche gehen bei der Umlegung typischerweise schon für öffentliche Bedarfe (Verkehrsflächen u. dergl.) weg.
Das Grundstück liegt genau in der Mitte des Gebietes
Damit ist klar, daß man es nicht ausklammern kann.
und die Erschließungskosten wurden uns bereits genannt.
Demnach ist die ganze Arie bereits im Gange: Aufstellungsbeschluss, Suche nach Erschließungsdurchführern.
Ja, so eine kleine Grünfläche tut jedem Gebiet ganz gut.
Als Retentionsfläche oder um einen Teil der Ausgleichsmaßnahmen gleich integriert zu erfüllen, hihi.
 
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