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Erstellt am: 24.03.20 21:33

A
Appel2000
24.03.20 21:51
Hm, stimmt,
so rum hab ichs noch nicht betrachtet....
Danke Euch!
F
face26
24.03.20 21:52
Na das wäre ja was, Hochzeit mit 100 Leuten, Polizei fragt was das soll, Brautpaar sagt wieso? 1+1 sind zwei Familien
A
Appel2000
24.03.20 21:59
Ja, okay, das mit der Hochzeit ist natürlich ein krasses Beispiel...
aber die Begründung ist die gleiche, das stimmt wohl.

Wobei Hochzeit im geschlossenen Raum mit 100 Leuten sicher nicht mit 3-5 Leuten auf der offenen (Roh-)Baustelle vergleichbar ist.

Aber ja, stimmt schon.
T
tomtom79
25.03.20 05:27
Zaba12 schrieb:

Dein privater Raum ist kein rechtsfrei Raum! Zu dritt aufs Bau geht vermutlich auch nicht! Wäre der Kumpel wieder Familie, dann wäre es rechtlich wieder ok.
Nur wenn sie einen Haushalt teilen ansonsten wieder nicht ok
A
aero2016
25.03.20 08:23
Zaba12 schrieb:

Dein privater Raum ist kein rechtsfrei Raum! Zu dritt aufs Bau geht vermutlich auch nicht! Wäre der Kumpel wieder Familie, dann wäre es rechtlich wieder ok.

GG Art. 13 gilt immer noch. In Deine Wohnung kannst Du Dir auch 10 Kumpels einladen, die Begrenzung auf 2 Personen gilt nur im öffentlichen Raum. Ob eine Baustelle als Wohnung bezeichnet werden kann ist aus meiner Sicht zumindest fragwürdig. Bist Du denn sicher, dass der Zeitplan der nachfolgenden Gewerke eingehalten werden kann? Es scheint doch im Moment alles anders zu kommen als geplant.
W
wrobel
25.03.20 08:54
Ich häng mich hier mal ran.
drei bis vier Personen die sich jeweils Max zu zweit in zwei Wohnungen EG u. OG aufhalten wären dann noch OK ?
wie ist da eure Einschätzung

Olli
baustellewohnung