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ᐅ Bauen im Außenbereich (landwirtschaftlicher Betrieb)


Erstellt am: 25.11.19 16:30

N
Nordlys
25.11.19 20:06
§35 Baugesetzbuch gibt es meiner Ansicht nach her.
J
Johannes123
25.11.19 20:27
haydee schrieb:

Geh in die Gemeinde und frage nach. Ich vermute mal anhand des genannten Grundstückspreises das ihr im ländlichen Umfeld weit weg von Ballunggebieten wohnt. Da könnte Kuhkaff mal ein Vorteil seinen. Kühkäffern ist in der Regel viel daran gelegen das junge Familien bleiben.

ja, wir direkt wohnen in einem kleinen Ort mit ca. 500 Einwohnern, der zu einer Stadt mit 12000 Einwohnern gehört.

Ich weis von zwei Landwirten in unserem Kundenkreis das die Hofnachfolger auch auf dem Gelände quasi in einer Weide gebaut haben, allerdings meine ich da was von ,,Bauen auf Altenteiler`` gehört zu haben
Bei uns ist allerdings der Gewerbebetrieb die Haupteinnahmequelle, die Landwirtschaft an sich nur einer kleiner Teil, falls das eine rolle spielt
N
nightdancer
25.11.19 20:53
Nordlys schrieb:

§35 Baugesetzbuch gibt es meiner Ansicht nach her.


hier soll ein 2. Wohngebäude erstellt werden, wenn du also der Meinung bist, dann gebe auch den zugehörigen Absatz an. Ich sehe § 35 Baugesetzbuch als nicht einschlägig an. Das wird nichts.

egal was die Gemeinde gerne möchte, im Zweifel schiebt das zuständige lra dem einen Riegel vor.
H
haydee
25.11.19 21:16
Johannes123 schrieb:

ja, wir direkt wohnen in einem kleinen Ort mit ca. 500 Einwohnern, der zu einer Stadt mit 12000 Einwohnern gehört.

Ich weis von zwei Landwirten in unserem Kundenkreis das die Hofnachfolger auch auf dem Gelände quasi in einer Weide gebaut haben, allerdings meine ich da was von ,,Bauen auf Altenteiler`` gehört zu haben
Bei uns ist allerdings der Gewerbebetrieb die Haupteinnahmequelle, die Landwirtschaft an sich nur einer kleiner Teil, falls das eine rolle spielt

Hier auch. Bin gerade an überlegen ob das alles Haupterwerbslandwirte sind. Bei einem bin ich mir nicht sicher. Der Rest ja.
C
Caidori
25.11.19 21:59
Versuchen kannst du es, bei uns ist es schwierig und wenn der Betrieb eher Dienstleister/Lohnunternehmer ist wird es noch schwieriger, allerdings ist man hier (bei uns) als Kind welches dort wohnt ( wohnt ihr zz auf dem Hof?) dadurch wieder etwas besser gestellt.

Wir haben ja auch im Außenbereich gebaut, privilegiert durch Wohnen - nicht durch Landwirtschaft, und ich sage dir es war ein ganz schöner Krampf bis wir die Genehmigung hatten.

Das wichtigste ist, nach unseren Erfahrungen, ein Architekt (auch wenn er von ner Baufirma kommt) der super vernetzt ist in eurer Gemeinde, weil die Genehmigungen durch zig Hände gehen.
Bei uns erst Stadt, dann Kreis, dann untere Landschaftsbehörde, die Wasserschutzbehörde und natürlich auch die zuständige Naturschutzbehörde mussten alle ein Wörtchen mit reden.

Gebaut haben wir in NRW.
N
Nordlys
25.11.19 22:19
nightdancer schrieb:

hier soll ein 2. Wohngebäude erstellt werden, wenn du also der Meinung bist, dann gebe auch den zugehörigen Absatz an. Ich sehe § 35 Baugesetzbuch als nicht einschlägig an. Das wird nichts.

egal was die Gemeinde gerne möchte, im Zweifel schiebt das zuständige lra dem einen Riegel vor.
Absatz 6. Etwas undeutlich formuliert, aber m.E. so deutbar.
baugesetzbuch