W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauen auf noch fremden Grundstück - Warten auf Baugenehmigung


Erstellt am: 20.01.18 22:58

ypg21.01.18 13:01
Alex85 schrieb:
Das ist so, der Erbbaunehmer wie zu keinem Zeitpunkt Eigentümer im Grundbuch.
Da dieser Teil des Internets keine Links kennt, musste mal gurgeln.

Hä? Ich steh im Grundbuch und habe Erbpacht
Und das Haus wird nimmer dem Pachtgeber gehören. Außer, ich Verkauf es ihm. Hab ich Schwarz auf Weiß.
kaho67421.01.18 13:40
Alex85 schrieb:
Das ist so, der Erbbaunehmer wie zu keinem Zeitpunkt Eigentümer im Grundbuch.
Da dieser Teil des Internets keine Links kennt, musste mal gurgeln.
gegoogelt: Der Erbpachtvertrag steht offenbar doch im Grundbuch. Bei Auslaufen fällt das Haus an den Besitzer (Heimfall). Allerdings muss eine Entschädigung gezahlt werden. Sie beträgt mind. 2/3 des Wertes.
77.willo21.01.18 13:50
Stand oben nicht was von Auflassungsvormerkung? Wir haben seit zwei Jahren nichts anderes und mittlerweile bereits eingezogen. Sowohl Notar als auch mein Anwalt hatten keine Bedenken. Allerdings haben wir sofort gezahlt.
Diese Vormerkung reserviert praktisch deinen Platz im Grundbuch und es gibt für beide Parteien keinen Weg mehr zurück.
Nordlys21.01.18 14:38
willo, so ist es.
sco0ter21.01.18 14:45
77.willo schrieb:

Diese Vormerkung reserviert praktisch deinen Platz im Grundbuch und es gibt für beide Parteien keinen Weg mehr zurück.

In unserem Vertrag steht allerdings ein Rücktrittsrecht. D.h. wenn wir zurücktreten würden, würden z.B. auch die schon gezahlte Grunderwerbsteuer zurückbekommen.
Der Verkäufer kann allerdings nicht zurücktreten.
Escroda21.01.18 15:09
sco0ter schrieb:
Er möchte nur für nichts haften müssen
Solange er Eigentümer ist, haftet er. Wenn's schneit und es ist nicht geräumt und es kommt Einer zu Schaden, ist der Eigentümer in der Pflicht.
sco0ter schrieb:
wenn gefällte Bäume auf ein parkendes Auto fallen
Dann haftet der, der den Schaden verursacht hat. Fällt ein offensichtlich kranker Baum wegen Sturm, ist wiederum der Eigentümer verantwortlich.
Alex85 schrieb:
ZB fehlt dir mangels Besitz daran schlicht das Recht. Die Reaktion des Bauamt auf die Bau eginnanzeige will ich sehen
Das Bauamt interessiert das nicht. Wenn überhaupt eine Eigentümerbeteiligung für erforderlich gehalten wurde, dann erfolgte die bereits beim genehmigungsverfahren.
Alex85 schrieb:
Alles was du dort bauen würdest, gehört dem aktuellen Eigentümer.
So ist es. Bei Erbpachtverträgen sollten Klauseln vorhanden sein, wie mit dem Gebäudebestand nach Ablauf zu verfahren ist (von Abkauf bis Abriss ist alles möglich).
sco0ter schrieb:
Also seitens der Bank sollte es kein Problem sein.
sco0ter schrieb:
Der Verkäufer kann allerdings nicht zurücktreten.
Dann fang' doch an.
grundbuchzurücktreten