ᐅ Bauen auf noch fremden Grundstück - Warten auf Baugenehmigung
Erstellt am: 20.01.18 22:58
ypg21.01.18 13:01
Alex85 schrieb:
Das ist so, der Erbbaunehmer wie zu keinem Zeitpunkt Eigentümer im Grundbuch.
Da dieser Teil des Internets keine Links kennt, musste mal gurgeln.Hä? Ich steh im Grundbuch und habe Erbpacht
Und das Haus wird nimmer dem Pachtgeber gehören. Außer, ich Verkauf es ihm. Hab ich Schwarz auf Weiß.
kaho67421.01.18 13:40
Alex85 schrieb:
Das ist so, der Erbbaunehmer wie zu keinem Zeitpunkt Eigentümer im Grundbuch.
Da dieser Teil des Internets keine Links kennt, musste mal gurgeln.gegoogelt: Der Erbpachtvertrag steht offenbar doch im Grundbuch. Bei Auslaufen fällt das Haus an den Besitzer (Heimfall). Allerdings muss eine Entschädigung gezahlt werden. Sie beträgt mind. 2/3 des Wertes.77.willo21.01.18 13:50
Stand oben nicht was von Auflassungsvormerkung? Wir haben seit zwei Jahren nichts anderes und mittlerweile bereits eingezogen. Sowohl Notar als auch mein Anwalt hatten keine Bedenken. Allerdings haben wir sofort gezahlt.
Diese Vormerkung reserviert praktisch deinen Platz im Grundbuch und es gibt für beide Parteien keinen Weg mehr zurück.
Diese Vormerkung reserviert praktisch deinen Platz im Grundbuch und es gibt für beide Parteien keinen Weg mehr zurück.
Nordlys21.01.18 14:38
willo, so ist es.
sco0ter21.01.18 14:45
77.willo schrieb:
Diese Vormerkung reserviert praktisch deinen Platz im Grundbuch und es gibt für beide Parteien keinen Weg mehr zurück.In unserem Vertrag steht allerdings ein Rücktrittsrecht. D.h. wenn wir zurücktreten würden, würden z.B. auch die schon gezahlte Grunderwerbsteuer zurückbekommen.
Der Verkäufer kann allerdings nicht zurücktreten.
Escroda21.01.18 15:09
sco0ter schrieb:
Er möchte nur für nichts haften müssenSolange er Eigentümer ist, haftet er. Wenn's schneit und es ist nicht geräumt und es kommt Einer zu Schaden, ist der Eigentümer in der Pflicht.sco0ter schrieb:
wenn gefällte Bäume auf ein parkendes Auto fallenDann haftet der, der den Schaden verursacht hat. Fällt ein offensichtlich kranker Baum wegen Sturm, ist wiederum der Eigentümer verantwortlich.Alex85 schrieb:
ZB fehlt dir mangels Besitz daran schlicht das Recht. Die Reaktion des Bauamt auf die Bau eginnanzeige will ich sehenDas Bauamt interessiert das nicht. Wenn überhaupt eine Eigentümerbeteiligung für erforderlich gehalten wurde, dann erfolgte die bereits beim genehmigungsverfahren.Alex85 schrieb:
Alles was du dort bauen würdest, gehört dem aktuellen Eigentümer.So ist es. Bei Erbpachtverträgen sollten Klauseln vorhanden sein, wie mit dem Gebäudebestand nach Ablauf zu verfahren ist (von Abkauf bis Abriss ist alles möglich).sco0ter schrieb:
Also seitens der Bank sollte es kein Problem sein.sco0ter schrieb:
Der Verkäufer kann allerdings nicht zurücktreten.Dann fang' doch an.Ähnliche Themen