Bauanzeige für Baukindergeld bei nicht fertig erschlossenes Grundstück?

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S

SamSamSam

Hallo,
wir sind gerade dabei ein Grundstück zu Erwerben was von der Sparkasse verkauft wird und diese auch die Erschließung und co. beauftragt hat.
Nun dachten wir, wenn wir nächste Woche das Grundstück Erwerben (Kaufvertrag vom Notar muss ja 2 Wochen "liegen") wir dann auch durch unser GU die Bauanzeige stellen lassen können, damit wir noch bis zum 31.03. das Baukindergeld mitnehmen können. GU meint das wird kein Problem das bekommen wir hin. Jetzt stellt sich aber das Problem heraus das solange das Grundstück (Baugebiet) nicht fertig erschlossen ist die Gemeinde nicht die Bauanzeige bestätigt. Dazu habe ich etwas gegoogelt und rausgefunden das die Erschließung für die Bauanzeige ja sichergestellt sein muss. Ist dies evtl. schon damit, das mit dem Erschließung begonnen wurde?
Durch die momentane Witterung kann keiner genau sagen wann die Erschließung des Baugebiets fertiggestellt wird.
Gibt es evtl. noch andere Möglichkeiten?
 
I

Isokrates

Ist dies evtl. schon damit, das mit dem Erschließung begonnen wurde?
Das kommt auf das Bauamt an.
Voraussetzung für einen Bauantrag oder eine Freistellungsanzeige in dem Bereich eines Bebauungsplan ist nach § 30 Baugesetzbuch die gesicherte Erschließung.

Grundsätzlich stellt das Amt hier meist auf die bereits durchgeführte Erschließung ab, da dies die sicherste Variante für die Gemeinde ist.

Rechtlich wäre es aber auch möglich, dass das Amt sagt der Vertrag über die Erschließung, evtl sogar mit gestellter Erfüllungsbürgschaft, reicht aus, um die gesicherte Erschließung zu bejahen.

Hier bist du also auf den guten Willen des Bauamts angewiesen. Eventuell hilft die Kontaktaufnahme mit dem Bürgermeister, um das Problem zu lösen.

Eine rechtliche Möglichkeit auf rechtzeitige Anerkennung sehe ich allerdings nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
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