Bauantrag nach §65 zurückziehen, um nach §64 einzureichen

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Christian K.

Hallo Zusammen,

ich wollte fragen, ob man einen Bauantrag nach §65 zurückziehen kann, um ihn nach §64 einzureichen. Unser Ziel ist es, sich die Gebühren für den 65er zu sparen und auch die Fristen zu verkürzen. Geht sowas, oder müsst die Gebühr gezahlt werden, sobald der Antrag eingereicht wird, oder erst, wenn er genehmigt wird?

CK
 
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Fuchur

Falls du den Wechsel zwischen vereinfachtem und regulärem Verfahren meinst: Ja, das geht. Es muss für den zurückgezogenen Antrag eine Gebühr bezahlt werden, die sich an dem bis dahin angefallenen Prüfungsaufwand bemisst (aber wesentlich geringer ist als die Reguläre Gebühr). Genau das haben wir durch und mussten damals 10% des Regelsatzes bezahlen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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