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ypg
Generalunternehmer.Es ist tatsächlich ein Bauträger, der aber auf ein Grundstück baut, das schon in unserem Besitz ist. Also quasi ein Hausbau mit Fixpreis auf unser Grundstück.
Das sind doch zwei unterschiedliche Schuhe. Der Typ muss doch wissen, wie tief ausgeschachtet werden muss.Ass im Ärmel wäre und wir damit auf jeden Fall keine weiteren Bodenarbeiten benötigen bzw. definitiv genügt.
Ja, definitiv! Ich schrieb:Würdest du also grundsätzlich ein Bodengrundgutachten beauftragen
Ein Bodengrundgutachten dient Euch als Sicherheit ggü. der Gründung des BUs. Ohne könnte er sich von Mängeln freisprechen, die mit der BoPla zu tun haben, weil alles, was das Grundstück betrifft, nicht seine Sache ist, sondern die des Bauherren.
Es gibt Menschen, die kann man warnen und gute Tipps geben, alle einschlägig. Dann kommt einer, der schreibt, was man lesen will und beruft sich nur auf die konträre Meinung - weil’s billiger wird.Es bestärkt mich, dass ich nun eine erste Meinung habe, die auch mal sagt, dass es ohne geht...
Gab es bei uns auch. Bei uns war der Boden schlechter als nebenan, sodass die Bewehrung der BoPla verstärkt wurde. Für unseren GU war ein Bodengrundgutachten Pflicht. Der hätte keinen Spatenstich ohne gemacht. Und das ist auch gut so.Es gibt ein Gutachten von Zeiten der Erschließung des Baugebiets.
Nochmal: alles, was mit dem Grundstück zu tun hat, geht auf Eure Verantwortung. Wenn das Haus absacken würde oder Setzrisse entstehen, dann kann der GU seine Hände im Sinne von „ist nicht mein Bier“ hochhalten.