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ᐅ Bau - Kenntnisnahmeverfahren


Erstellt am: 28.04.2015 20:58

Zeltli 28.04.2015 20:58
Hallo Zusammen,
wir wollen in einem Neubaugebiet ein Einfamilienhaus bauen, es besteht die Möglichkeit per Kenntnisnahmeverfahren zu bauen.
Was sind die Vorteile ggü. einem Baugenehmigungsverfahren?
Kann ich hier auch entgegen dem Bebauungsplan bauen, bzw. Was passiert wenn ich dies mache? Z.B. Garage außerhalb dem Bebauungsfenster und Abstandsfläche nicht eingehalten?

Danke schon mal für eure Rückmeldungen.

nordanney 28.04.2015 21:37
Vorteil: Du sparst das Geld für die Baugenehmigung. Nachteil: Euer Architekt muss dafür sorgen, dass Du Dich an den Bebauungsplan hältst.
Ansonsten musst Du Dich natürlich an die Vorgaben des B-Plans halten. Falls nicht, gibts einen auf den Deckel (Max. Rückbau).

Bauexperte 28.04.2015 23:44
Zeltdach schrieb:

Was sind die Vorteile ggü. einem Baugenehmigungsverfahren?
€ 50,00 versus € 800,00 und mehr; Rest hat nordanney zutreffend erklärt.
Zeltdach schrieb:

Kann ich hier auch entgegen dem Bebauungsplan bauen, bzw. Was passiert wenn ich dies mache? Z.B. Garage außerhalb dem Bebauungsfenster und Abstandsfläche nicht eingehalten?
Dann geht es automatisch ins reguläre Bauantragsverfahren und die € 50,00 gehören der Vergangenheit an

Grüße, Bauexperte

Uwe82 29.04.2015 00:16
Seit März musst Du bei jeglicher Abweichung vom Bebauungsplan ins genehmigungsverfahren, bisher ging auch Kenntnisgabeverfahren + Antrag auf Befreiung. Wir haben erst im März beantragt, hätten aber wahrscheinlich sowieso das volle Genehmigungsverfahren gewählt, weil dann genau geprüft wird und die Genehmigung auch rechtssicher ist. Beim Kenntnisgabeverfahren tragen der Bauherr und der Architekt die Verantwortung für die Einhaltung des B-Plans. Bei den ganzen Vorgaben, die es in unserem Baugebiet gibt, war mir das irgendwie zu heiß .

So jedenfalls wurde es mir erklärt, korrigiert mich, wenn es nicht stimmt.

Wastl 29.04.2015 07:58
Uwe82 schrieb:
Nein, nicht zu viel Geld, aber da wir Ausnahmen beantragt haben, blieb sowieso keine Wahl...
Jep - und wenn diese abgelehnt werden bleibt dir immer noch die Möglichkeit nach Bebauungsplan im Kenntnisnahmeverfahren zu bauen

derstefanm 06.05.2015 07:15
Wie lange dauert die Genehmigung im Kenntnisgabeverfahren wenn man es Genehmigung nennen darf?
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