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Erstellt am: 11.12.19 07:56

pffreestyler12.12.19 13:26
Darum geht es nicht. Das lebenslange Wohnrecht könnte so angesehen werden, dass es einen Wert darstellt, der einzusetzen ist. Du musst dann quasi Miete für den Wohnraum zahlen, der deinem Opa zusteht, da er ja jetzt im Heim ist und du den Raum für deine Belange nutzen kannst.

In dem Fall, den ich kenne, wohnte die Oma mit lebenslangen Wohnrecht bei ihrer Tochter (das Haus hatte sie bereits an ihre Tochter vor mehr als 10 Jahren überschrieben) und kam dann ins Heim. Das Kreissozialamt hat dann für das Wohnrecht einen Wert ermittelt (denke mal über Mietspiegel o.ä.) und wollte dann monatlich über 300 € von der Tochter haben. Das alles unabhängig von der Einkommenssituation der Tochter und dessen Prüfung, ob sie für die Heimkosten herangezogen werden kann. Die Tochter ist dann mit einem Anwalt dagegen vorgegangen. Vor Klärung ist die Oma aber leider bereits verstorben und das wurde nicht weiterverfolgt. Wurde irgendwie per Vergleich geregelt.

Kann also trotzdem doof laufen, obwohl man denkt, dass man bei frühzeitiger Überschreibung aus dem Schneider ist.

Deswegen würde ich mich da mal schlau machen. Muss ja nicht richtig gewesen sein, was da gelaufen ist, aber wenn man es vorher wasserdicht geregelt hat, erspart das einem doch so einiges.
Specki12.12.19 13:56
Man könnte es eigentlich recht einfach lösen in dem man im Grundbuch festhält:
"(6 Monate) nach Auszug erlischt das Wohnrecht".

So haben wir es gemacht. Aber eigentlich aus einem anderem Hintergrund. Dass nach Auszug oder Heim die Immobilie ohne Wertverlust (bestehendes Wohnrecht) verkauft werden kann.
wohnrecht