ᐅ Bankangebot Attraktiv oder nicht?!
Erstellt am: 11.12.19 07:56
Wiesel2912.12.19 07:42
Das wird dir aber nichts bringen.
Nebenkosten sind umlagefähige Kosten. Diese können nur als Werbungskosten auf der Anlage V angegeben werden sofern diesen auch entsprechende Einnahmen gegenüber stehen. Unterm Strich sind die Nebenkosten ein Nullsummenspiel.
Grüße
Nebenkosten sind umlagefähige Kosten. Diese können nur als Werbungskosten auf der Anlage V angegeben werden sofern diesen auch entsprechende Einnahmen gegenüber stehen. Unterm Strich sind die Nebenkosten ein Nullsummenspiel.
Grüße
Oliver198912.12.19 08:00
Wiesel29 schrieb:
Das wird dir aber nichts bringen.
Nebenkosten sind umlagefähige Kosten. Diese können nur als Werbungskosten auf der Anlage V angegeben werden sofern diesen auch entsprechende Einnahmen gegenüber stehen. Unterm Strich sind die Nebenkosten ein Nullsummenspiel.
GrüßeOkay dann ist das eben so, hatte ich ja auch so nicht mit eingeplant da ich sowas gar nicht im Auge hattepffreestyler12.12.19 10:10
Würde mich an deiner Stelle aber dennoch mal mit dem eingetragenen Mietrecht beschäftigen, sofern ihr ein super Verhältnis untereinander habt, sodass euer Opa den Grundbucheintrag als Sicherheit eigentlich nicht benötigt. Hintergrund ist, wenn dein Opa mal ins Heim muss und seine Rente dafür nicht ausreicht.
Das Sozialamt rechnet dir dann seinen QM - Anteil als Miete an, die du ihm aus Ausgleich dann zahlen musst. Dagegen kannst du zwar in Widerspruch gehen, aber da ist der Ausgang ungewiss und kostet Nerven. Das macht den Vorteil der vorzeitigen Überschreibung teilweise zunichte.
Habe aber keine Ahnung, ob das ab dem 01.01.20 nach dem Inkrafttreten des Entlastungsgesetzes noch aktuell ist.
Das Sozialamt rechnet dir dann seinen QM - Anteil als Miete an, die du ihm aus Ausgleich dann zahlen musst. Dagegen kannst du zwar in Widerspruch gehen, aber da ist der Ausgang ungewiss und kostet Nerven. Das macht den Vorteil der vorzeitigen Überschreibung teilweise zunichte.
Habe aber keine Ahnung, ob das ab dem 01.01.20 nach dem Inkrafttreten des Entlastungsgesetzes noch aktuell ist.
Specki12.12.19 10:23
pffreestyler schrieb:
Habe aber keine Ahnung, ob das ab dem 01.01.20 nach dem Inkrafttreten des Entlastungsgesetzes noch aktuell ist.Würde mich auch mal interessieren, da wir hier eine ähnliche Konstellation haben.
pffreestyler12.12.19 11:04
Kp, ist nicht mein Bereich, aber ich vermute, dass das nicht entfällt, da das eher über die Einkommensschiene des Opas läuft.
Oliver198912.12.19 12:29
Das Haus wurde mir von meinem Vater überschrieben und nicht von meinem Opa. Also wäre ich (soweit mir bekannt) da erst einmal raus und sie würden an seine Kinder gehen.
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