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ᐅ Bank zieht wegen Mängel Finanzierungszusage zurück


Erstellt am: 12.04.24 14:19

Hausi7712.04.24 14:19
Ich bitte um eine Einschätzung zu dem folgenden Fall:

Käufer möchte ein Haus kaufen. Dazu werden Finanzierungsangebote eingeholt und es gibt von mehreren Banken eine Finanzierungszusage. Das beste Angebot wird ausgewählt und es kommt eine Finanzierungsbestätigung sowie die Grundschuldbestellungsunterlagen.

Daraufhin wird der notarielle Kaufvertrag geschlossen in dem einige Mängel wie feuchte Wände und Schimmel aufgeführt sind. Der Kaufvertrag wird an die Bank zwecks Bezahlung weitergeleitet.

Die Bank erfährt hierdurch von den vorhandenen Mängeln und zieht die Zusage zurück. Es muss nun geklärt werden ob ggf. eine andere Bank übernimmt. Da die Zahlung allerdings schon fällig ist fällt wohl Schadenersatz, usw. an den Verkäufer an.

Das Objekt ist zu ca. 90% finanziert, 10% und die Kaufnebenkosten sollen selbst getragen werden.

Wir suchen natürlich nach einer anderen Finanzierung, dennoch möchte ich Fragen: Gibt es zu so einem Fall Erfahrungen? Gibt es gute Chancen eine andere Finanzierung zu bekommen? Habe ich die Pflicht eine Bank über Mängel aufzuklären wenn nicht danach gefragt wird und kein Gutachter geschickt wird? Kann die Bank das so einfach machen (so wie es aussieht wohl schon)?
nordanney12.04.24 15:51
Hausi77 schrieb:

Das beste Angebot wird ausgewählt und es kommt eine Finanzierungsbestätigung
Was bedeutet "Finanzierungsbestätigung" ganz konkret? Eine solche ist in der Regel kaum das Papier wert, auf der diese Bestätigung gedruckt ist.
Um welches Finanzierungsvolumen geht es?
Hausi77 schrieb:

Daraufhin wird der notarielle Kaufvertrag geschlossen in dem einige Mängel wie feuchte Wände und Schimmel aufgeführt sind. Der Kaufvertrag wird an die Bank zwecks Bezahlung weitergeleitet.

Die Bank erfährt hierdurch von den vorhandenen Mängeln
Bedeutet, dass die Bank bis zu diesem Zeitpunkt von einem mängelfreien Objekt ausgegangen ist.
Hausi77 schrieb:

und zieht die Zusage zurück.
Was bei einem Kreditvertrag (deshalb die obige Frage, was tatsächlich vorliegt) völlig legitim ist und von den AGBs/ADBs gedeckt ist.
Hausi77 schrieb:

Das Objekt ist zu ca. 90% finanziert, 10% und die Kaufnebenkosten sollen selbst getragen werden.
Also eine Finanzierung von mindestens 100% des Beleihungswertes unter der Voraussetzung, dass das Objekt mängelfrei ist. So wird die Bewertung auch aussehen.
Hausi77 schrieb:

Habe ich die Pflicht eine Bank über Mängel aufzuklären wenn nicht danach gefragt wird und kein Gutachter geschickt wird?
Ich frage mal andersherum. Was würdest Du machen, wenn Du ein mängelfreies Objekt kaufst und sich dann herausstellt, dass der Verkäufer Dir arglistig verschwiegen hat, dass dass im Haus feuchte Wände und Schimmel vorhanden sind? Oder Du kaufst ein Auto, bei dem Dir der Verkäufer arglistig verschweigt, dass das Auto in der Vergangenheit einen schweren Unfall hatte und die Schäden nicht beseitigt sind?
Also ja! Natürlich musst Du der Bank Mängel mitteilen. Diese beeinflussen den Wert einer Immobilie beträchtlich.
Hausi77 schrieb:

Kann die Bank das so einfach machen (so wie es aussieht wohl schon)?
Digitale Antwort: Ja
Hausi77 schrieb:

Gibt es gute Chancen eine andere Finanzierung zu bekommen?
Annähernde Vollfinanzierung eines Hauses mit feuchten Wänden und Schimmel? Sagen wir es mal vorsichtig: Mit Kusshand wirst Du bei keiner Bank aufgenommen werden.
Odyssee7712.04.24 16:32
Hausi77 schrieb:

Wir suchen natürlich nach einer anderen Finanzierung, dennoch möchte ich Fragen: Gibt es zu so einem Fall Erfahrungen? Gibt es gute Chancen eine andere Finanzierung zu bekommen? Habe ich die Pflicht eine Bank über Mängel aufzuklären wenn nicht danach gefragt wird und kein Gutachter geschickt wird? Kann die Bank das so einfach machen (so wie es aussieht wohl schon)?

Ich frage einmal anders herum:

Wie stellst Du Dir die künftige Situation konkret vor:
Ist denn das Haus trotz der Mängel das aufgerufene Geld wert ?
Wenn ja, willst Du in das mangelhafte Haus einziehen und die Wände feucht lassen und mit dem Schimmel leben ?
Oder woher willst Du das Geld für die Sanierung nehmen ?
11ant12.04.24 17:01
Hausi77 schrieb:

Käufer möchte ein Haus kaufen. Dazu werden Finanzierungsangebote eingeholt und es gibt von mehreren Banken eine Finanzierungszusage. Das beste Angebot wird ausgewählt und es kommt eine Finanzierungsbestätigung sowie die Grundschuldbestellungsunterlagen.
Damit äußert die Bank eine Einschätzung Deiner Bonität, und wie viel Geld sie Dir für ein A-wertiges Objekt leihen würde ...
Hausi77 schrieb:

Das Objekt ist zu ca. 90% finanziert, 10% und die Kaufnebenkosten sollen selbst getragen werden.
... dann hast Du Dir ein C-wertiges Objekt angeschaut - an diesem Punkt wäre eine Rücksprache angesagt gewesen ...
Hausi77 schrieb:

Daraufhin wird der notarielle Kaufvertrag geschlossen in dem einige Mängel wie feuchte Wände und Schimmel aufgeführt sind. Der Kaufvertrag wird an die Bank zwecks Bezahlung weitergeleitet.
... die Bank hat nun also das Wertproblem der Sicherheit (und die voraussichtliche Schädigung Deiner Rückzahlungsfähigkeiten durch überraschende Mehraufwendungen) erkannt und angemessen reagiert, ihre Zusage zurückzuziehen.
Hausi77 schrieb:

Wir suchen natürlich nach einer anderen Finanzierung,
Dann schaut schon mal, wie Ihr das Objekt in ein angemessen weniger finanziertes umwandelt, d.h. mehr Eigenkapital aufbringt. Diese Hausaufgaben sollten mindestens überzeugend erledigt sein, wenn Ihr eine neue Finanzierung anfragt. Der neue Finanzierer sieht in Eurer Bonitätsauskunft die zurückgezogene Zusage, deren Begründung er spätestens durch Rückfrage beim Rückzieher erfahren wird. Wenn Ihr dann mit einer annähernd frech-naiven Haltung wie dieser ...
Hausi77 schrieb:

Habe ich die Pflicht eine Bank über Mängel aufzuklären wenn nicht danach gefragt wird und kein Gutachter geschickt wird?
... aus der Wäsche schaut, ist die Einschäzung ...
nordanney schrieb:

Annähernde Vollfinanzierung eines Hauses mit feuchten Wänden und Schimmel? Sagen wir es mal vorsichtig: Mit Kusshand wirst Du bei keiner Bank aufgenommen werden.
... noch diplomatisch formuliert, und wiegt die Persönlichkeit des Kunden dabei noch schwerer als die Mängel des Pfandes.

Schäme Dich, lerne daraus und sehe zu, wie Du Deinen Kopf aus der Schlinge gezogen kriegst. Ich gehe davon aus, daß von Deinen 10% nicht mehr viel übrig sein wird, wenn Du die Rückabwicklung bezahlt hast. Viel Lehrgeld, aber es war ja auch viel Dummheit (oder Dreistigkeit).
ypg12.04.24 21:23
Hausi77 schrieb:

Habe ich die Pflicht eine Bank über Mängel aufzuklären wenn nicht danach gefragt wird

Ich kann mich an die AGBs von unserer Finanzierung nicht erinnern… aber da stehen sicherlich die Bedingungen drin. Auch bei Dir.
11ant13.04.24 01:05
ypg schrieb:

Ich kann mich an die AGBs von unserer Finanzierung nicht erinnern… aber da stehen sicherlich die Bedingungen drin. Auch bei Dir.
Mal für fünf Pfennig "in den Schuhen seines Gegenübers zu denken", sollte unter zivilisierten Geschäftspartnern keiner AGB´ bedürfen.
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