Hallo zusammen,
bzgl. eines Antrags bzgl. Förderung unserer luftwärmepumpe (Neubau) habe ich eine Frage.
Und zwar ist der Werkvertrag mit der Firma (Büdenbender) bereits seit Ende 2019 geschlossen. Die Baumaßnahmen werden jedoch erst in den nächsten Monaten so langsam anlaufen.
Nun ist laut Bafa unsere Wärmepumpe nicht förderfähig, da der Werkvertrag vor dem online-Antrag der Bafa geschlossen wurde. Ist dies so richtig? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, da viele Freunde in den letzten 2,3 Jahren gebaut haben und nun rückwirkend Geld beantragen.
Generell finde ich dieses Verfahren sehr kompliziert. Vlt. könnt ihr mir da Klarheit verschaffen
So Nebenbei.... Ohne Mühe konnte ich 2 Kinder bei Familienkasse, Beihilfe, PKV, anmelden..hab ein ganzes Haus abgewickelt, bin studiert....aber offensichtlich zu doof um Bafa zu verstehen XD
bzgl. eines Antrags bzgl. Förderung unserer luftwärmepumpe (Neubau) habe ich eine Frage.
Und zwar ist der Werkvertrag mit der Firma (Büdenbender) bereits seit Ende 2019 geschlossen. Die Baumaßnahmen werden jedoch erst in den nächsten Monaten so langsam anlaufen.
Nun ist laut Bafa unsere Wärmepumpe nicht förderfähig, da der Werkvertrag vor dem online-Antrag der Bafa geschlossen wurde. Ist dies so richtig? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, da viele Freunde in den letzten 2,3 Jahren gebaut haben und nun rückwirkend Geld beantragen.
Generell finde ich dieses Verfahren sehr kompliziert. Vlt. könnt ihr mir da Klarheit verschaffen
So Nebenbei.... Ohne Mühe konnte ich 2 Kinder bei Familienkasse, Beihilfe, PKV, anmelden..hab ein ganzes Haus abgewickelt, bin studiert....aber offensichtlich zu doof um Bafa zu verstehen XD
B
Bennedetto12.06.20 10:45Vielen Dank für die Antworten. Ist das nicht grober Unfug? Wenn man Fördergelder für "erneuerbare Energien" ausgibt, ist es doch völlig Wurst wann ein Vorhaben auf dem Papier losgeht
Tarnari schrieb:
Wie gesagt, vermutlich, weil die Heizung an sich noch nicht festgelegt war.Bin ich mir nicht sicher. Kann es nicht mit Bestimmtheit sagen, da ich das Problem nicht hatte, allerdings meine ich schon öfters darüber gestolpert zu sein, dass es gerade bei GU-Verträgen darauf ankommt, ob im Vertrag die genaue Wärmepumpe bereits bezeichnet ist oder nicht.
Beipiel:
1.
Vertrag Haus...
blablalbla...
Heiztechnik: Wärmepumpe der Firma Viessmann.
-> Geht noch
2.
Vertrag Haus....
blablabla...
Heiztechnik: Wärmepumpe Firma Viessmann Modell 320a/yxz mod. mit 2-7kw
-> Geht nicht mehr
...aber wie gesagt nur aus dem Gedächtnis, kann auch falsch liegen.
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