Bad-Umbau: Haftungsfrage (Kein Altbau!)

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O

Osnabruecker

Das wäre ein spannender Fall für Juristen, ob das überhaupt rechtskräftig wäre...

Bin da nicht wirklich im Thema, aber viele Sachen bei Haftungsausschlüssen oder in Mietverträgen sind nicht wirksam... könnte ich mir da auch vorstellen.
 
Y

ypg

Eine Fußangel ins Kleingedruckte zu setzen, die ihn einfach so frei spricht irritiert mich jedoch.
Na, dann gehst Du wahrscheinlich so richtig ab, wenn Du an Deine Versicherungen denkst oder die AGBs der Banken liest? Hast Du überhaupt Versicherungen?
Wir haben gerade ein Terrassendach bekommen... da waren auch einige Seiten AGBs mit bei, auch Haftungsausschlüsse... da haben wir nur gedacht: man, man, man, was müssen da schon für Klagen gekommen sein, dass sich der Terrassenmensch so absichert.
Ich sag mal so: nur damit sich der Kunde darüber ärgert, macht er das bestimmt nicht.
 
H

HilfeHilfe

Das ist genauso richtig. Möglicherweise habe ich mich etwas über sein Angebotszusatz echauffiert. Das tut mir leid. Allerdings ist dieser Satz im Kleingedruckten auch wenig Kundenfreundlich und hätte auch von seiner Seite bei der vor Ort-Planung besprochen werden müssen - falls er irgendwo Bedenken sieht. So fühle ich mich ein wenig übervorteilt. Das es ein Vertragsverhältnis mit möglichen weitreichenden Folgen ist, hätte ich es doch gerne so, dass so etwas mit mir besprochen wird. So hat es doch ein Vertrauensproblem geschaffen.
Hast du ihm das so gesagt ?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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