ᐅ Ausbesserungsarbeiten Maler "nass in trocken"
Erstellt am: 23.08.22 10:41
Hensgen schrieb:
ob es zulässig ist in dieser Form nachzubessern,Zulässig ist alles… schlechte Arbeit, gute Arbeit. 😉Hensgen schrieb:
Im Zuge einer Mangelbeseitigung soll einfach der Strich einfach durch eine Malerfirma überstrichen werden. Ich zweifle daran, ob die Ausführung bzw. die Mangelbeseitigung in dieser Form korrekt ist, da ich mir recht sicher bin, dass man einen Ansatz sehen wird.Fachmännisch arbeitet man, ob als Laie oder Fachmann/Maler, wenn man einen neuen Pinselstrich auf der trockenen Oberfläche ausfransen lässt. Allerdings würde ich mir persönlich keine Gedanken machen, wenn ein gelernter Maler da ran geht. Der wird schon wissen, was er macht.Hensgen schrieb:
da ich mir recht sicher bin, dass man einen Ansatz sehen wird.Warum solltest Du als Laie sicher sein, wo drin Du anscheinend keine Erfahrung hast und mit DIN und Merkblättern daherkommen willst, obwohl es hier ums Können, Geschick und Handwerk geht?Ein Bild würde sehr hilfreich sein, wenn man hier eine Durchführung einer Arbeit beurteilen soll. Meine Antwort bezieht sich eher auf einen Bereich, der sich etwas von der Sockelleiste absetzt, also mehr auf Fläche. Wenn er direkt über der Sockelleiste ist, wird wohl diese abmontiert, wenn es geht? Wenn es nicht geht und der Pinselstrich sehr schmal ausfallen müsste, wirst Du eh nichts sehen können bzw gerade etwas sehen, da Schattenwurf, Winkel, versch Oberflächen von Sockelleiste und Wand darüber den Lichteinfall täuschen werden.
Tipp: biete dem Maler, der die Mängel beseitigen soll, statt Argwohn und Merkblatt einen Kaffee an, dann gibt er sich auch die notwendige Mühe. Denn Du wirst ihn wohl nicht ein weiteres Mal sehen, auch wenn Du später nicht zufrieden bist oder jetzt schon auf die Unverhältnismäßigkeit pochst, die ganze Wand streichen zu lassen.
Hensgen schrieb:
Im Prinzip geht es nur darum, ob es zulässig ist in dieser Form nachzubessern, da davon auszugehen ist, dass ein Ansatz zu sehen sein wird.Die Art der Mängelbeseitigung obliegt m.E. dem Handwerker (man könnte jetzt noch mit anerkannten Regeln der Technik und Herstellerverarbeitungshinweisen kommen, aber gerade das erste halte ich beim Streichen mal zunächst für etwas übertrieben ...). Und wenn danach ein Ansatz zu sehen ist, hat die Mängelbeseitigung nicht funktioniert und er darf noch mal ran ...
S
schubert7923.08.22 17:57Da siehst du nix mehr. Die Maler sind in sowas echt gut.
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