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ᐅ Aufhebung einer schon bestätigten Bafa Förderung


Erstellt am: 16.06.23 19:18

cschiko 30.06.23 06:56
Also wir haben eine LL-Wärmepumpe/Klima von Daikin montieren lassen und bekamen dann von der BAFA einen Schrieb, das wir die Förderfähigkeit nachweisen sollen. Dafür hat Daikin einen Bereich auf der Homepage (stand im Schreiben direkt mit drin), dort gibt man seine Daten incl. Bild der Typenschilder ein. Nach etwa einer Woche Prüfzeit haben wir von Daikin dann den Nachweis/Energielabel erhalten, mit der Bestätigung das unsere Kombination die Grenzwerte einhält.

LL-Wärmepumpen dürften also nicht vollständig, für den Zeitraum vor dem 31.12.2022, rausgenommen sein. Nach unserem Schreiben war es einfach nur so, dass dort teils Modelle in dr Liste waren die nicht förderfähig sind bzw. es dann um die genaue Kombination geht. Die Rückmeldung der BAFA auf die nun eingereichte Bestätigung steht aber noch aus, wobei nach Schreiben es hieß das es im Falle der Bestätigung eigentlich keine weiteren Probleme geben sollte.

Schlumpf22 30.06.23 11:40
Danke für das Feedback.
Aber welcher Zeitpunkt ist denn nun relevant? Wir haben im August 2022 beantragt. Im Januar 2023 wurde von der BaFa bestätigt. Im Februar 2023 wurde montiert und jetzt im Juni 2023 wurde die Bestätigung zurückgezogen.
Gilt für den Antrag denn nun die Liste der förderfähigen Geräte vom August 2022 (Beantragung) oder einem späteren Zeitpunkt?

maxpd 30.06.23 13:00
hierzu die BAFA Antwort: Ausschlaggebend ist immer das Datum der Antragstellung. Wenn die Anlage zur Zeit der Antragstellung als förderbar gelistet ist, ist sie, wenn sie den Mindestanforderungen entspricht auch förderbar.



aber ich trau mich nicht jetzt eine Daikin zu kaufen. es ist auch nicht eindeutig ob die Kombination aus Geräten, die ich ausgesucht habe dann auch die Mindestanforderungen erfüllt. maßgeblich ist am Schluss die BAFA und die gibt auf sowas keine Rückmeldung.

cschiko 30.06.23 13:07
Also wenn du genau weißt was du verbauen willst, dann kannst du Daikin kontaktieren und die können dir dann, so sie gegeben ist, die Förderfähigkeit bescheinigen. Es gab eben auf der BAFA-Liste Anlagen die sich als nicht förderfähig herausgestellt haben. Es muss bei Daikin dann mit den konkreten Typen die Bestätigung der Förderfähigkeit beantragt werden, über die Webseite musste man allerdings die Typenschilder mit hochladen, das klappt ja erst nach Montage.

Dazu ggf. mal Dikin kontaktieren, so wie das Schreiben welches ich bekommen habe zu verstehen ist, muss eben durch Daikin geschaut und bestätigt werden ob die Kombination die Anforderungen zur Förderfähigkeit erfüllt.
daikinbafaförderfähigkeitantragstellungmindestanforderungen