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ᐅ Aufhebung einer schon bestätigten Bafa Förderung


Erstellt am: 16.06.23 19:18

Schlumpf2216.06.23 19:18
Wir haben im Dezember 2022 nachträglich in unser Haus von 1996 eine Split-Klimaanlage einbauen lassen.
Für diese hatten wir im August 2022 die BaFa-Förderung beantragt und Ende 2022 auch die Bestätigung von der Bafa bekommen.
Nach dem Hochladen der notwendigen Unterlagen ins Portal kam nun ein Aufhebungsbescheid, da aus der Rechnung hervorgehe, dass die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllt seien. Inwiefern geht aus dem Schreiben nicht hervor.
Wir legen nun Widerspruch ein, da nach unserer Kenntnis und auch der des Installateurs alle Voraussetzungen erfüllt waren. Schwierig ist die Begründing des Widerspruchs, da der Ablehnung keine Details zum Grund zu entnehmen sind.
Hat jemand hier schon Erfahrungen oder eine Idee an wen man sich wenden könnte?
Vielen Dank im Voraus
kbt0917.06.23 08:06
Na, da würde ich doch Widerspruch einlegen und mit dem Installateur kurz die Punkte aufzählen, die es eurer Ansicht nach förderfähig machen und dann abschließend Überprüfung. Und für den Fall einer erneuten Ablehnung gleich mit fordern, dass diese wenigstens kurz ausführt, welche Förderkriterien nicht erfüllt sind.
Schlumpf2217.06.23 09:06
kbt09 schrieb:

Na, da würde ich doch Widerspruch einlegen und mit dem Installateur kurz die Punkte aufzählen, die es eurer Ansicht nach förderfähig machen und dann abschließend Überprüfung. Und für den Fall einer erneuten Ablehnung gleich mit fordern, dass diese wenigstens kurz ausführt, welche Förderkriterien nicht erfüllt sind.

Danke für Deine Antwort.
Leider kenne ich mich nicht sehr gut in der Materie aus :-( und auch der Installateur kennt sich mehr mit der Installation als mit der Förderung aus. Der Installateur hat bereits andere ähnliche Anlagen installiert, deren Käufer die Förderung bewilligt bekamen. Für die Antragstellung kann ich mich noch entsinnen, dass es wichtig war, dass die Wärmepumpe auf der Liste der förderfähigen Geräte steht. Was es darüber hinaus an Kriterien gibt, die eine Förderung begründen, kann ich nicht aufzählen. Wo könnte man denn das nachlesen?

Google hat mich bei der Bafa zu einem pdf geführt ("Bundesförderung für effiziente Gebäude - Liste der technischen FAQ - Einzelmaßnahmen") aus dem die technischen Mindestanforderungen hervorgehen sollen. Nur ist das Dokument leider so umfangreich (34 Seiten mit ca 100 Punkten) und bezieht sich nicht nur auf Wärmepumpe/Klimaanlage, dass ich nicht weiß, wie ich daraus die Punkte entnehmen soll, die genau für unseren Fall relevant wären
RotorMotor17.06.23 09:22
Ruf doch einfach Mal an und frag nach dem Grund.
Schlumpf2217.06.23 09:57
Das kann ich natürlich versuchen.

Auf die Idee bin ich nicht gekommen, da die Behörde im letzten Jahr als quasi nicht erreichbar galt.
Von Antragstellung bis Bewilligung sind 6 Monate vergangen, wobei früher wohl 6-8 Wochen normal waren.
Ich werde es versuchen.
HungrigerHugo17.06.23 12:58
Schlumpf22 schrieb:

Danke für Deine Antwort.
Leider kenne ich mich nicht sehr gut in der Materie aus :-( und auch der Installateur kennt sich mehr mit der Installation als mit der Förderung aus. Der Installateur hat bereits andere ähnliche Anlagen installiert, deren Käufer die Förderung bewilligt bekamen. Für die Antragstellung kann ich mich noch entsinnen, dass es wichtig war, dass die Wärmepumpe auf der Liste der förderfähigen Geräte steht. Was es darüber hinaus an Kriterien gibt, die eine Förderung begründen, kann ich nicht aufzählen. Wo könnte man denn das nachlesen?

Wen das Gerät gelistet ist, sollte es normalerweise keine Probleme geben.

Widerspruch fristgerecht einlegen und auf das gelistete Gerät verweisen. Wenn du Glück hast, hat einfach irgendein unfähiger Sachbearbeiter einen Fehler gemacht. Wenn ich mich nicht Täusche zählen die Klimasplitgeräte als WP -> ETA müsste Förderkriterium sein.
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