W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Attikaabdeckung Flachdach – sichtbarer Beton nach Sanierung fachgerecht oder abstimmungspflichtig?


Erstellt am: 23.01.26 17:02

X
XB442399
23.01.26 17:02
Hallo zusammen,

bei einem Garagengebäude wurde im Zuge einer Flachdachsanierung die Attikaabdeckung erneuert.

Nach Fertigstellung ist an mehreren Stellen die Betondecke unterhalb der neuen Attikaabdeckung sichtbar.

Vor der Maßnahme war die Attika in den sichtbaren Bereichen so ausgeführt, dass die Betondecke vollständig abgedeckt war; der Beton war dort nicht zu sehen. Eine Abstimmung über eine optisch abweichende Ausführung hat vorab nicht stattgefunden.

Die ausführende Firma hält die aktuelle Ausführung für technisch fachgerecht und mit heutigen Anforderungen (u. a. höhere Aufbauhöhen) begründet. Der sichtbare Beton stelle weder ein technisches noch ein optisches Problem dar.

Aus Sicht des Bauherrn ergibt sich jedoch eine deutliche optische Abweichung zum vorherigen Zustand.

Fragen:
Ist eine Ausführung mit sichtbar bleibendem Beton an der Attika aus fachlicher Sicht üblich bzw. „Stand der Technik“?
Wenn die Ausführung technisch korrekt ist: Besteht dennoch eine Pflicht zur vorherigen Abstimmung, wenn sich das Erscheinungsbild gegenüber dem vorherigen Zustand deutlich ändert (Bestand war vollständig abgedeckt)?
Wie wird so etwas in der Praxis üblicherweise gelöst (konstruktiv/planerisch/kommunikativ), wenn höhere Aufbauten erforderlich sind?
Zur Einordnung habe ich Fotos beigefügt (Vergleich Alt/Neu (Bild-Info / Die Bilder bei Tageslicht zeigen die alte Attika und die Bilder bei Dämmerung die neue)).


Vielen Dank vorab für eine fachliche Einschätzung.


attikaabdeckungbetondecke