ᐅ Attikaabdeckung Flachdach – sichtbarer Beton nach Sanierung fachgerecht oder abstimmungspflichtig?
Erstellt am: 23.01.26 17:02
Hallo zusammen,
bei einem Garagengebäude wurde im Zuge einer Flachdachsanierung die Attikaabdeckung erneuert.
Nach Fertigstellung ist an mehreren Stellen die Betondecke unterhalb der neuen Attikaabdeckung sichtbar.
Vor der Maßnahme war die Attika in den sichtbaren Bereichen so ausgeführt, dass die Betondecke vollständig abgedeckt war; der Beton war dort nicht zu sehen. Eine Abstimmung über eine optisch abweichende Ausführung hat vorab nicht stattgefunden.
Die ausführende Firma hält die aktuelle Ausführung für technisch fachgerecht und mit heutigen Anforderungen (u. a. höhere Aufbauhöhen) begründet. Der sichtbare Beton stelle weder ein technisches noch ein optisches Problem dar.
Aus Sicht des Bauherrn ergibt sich jedoch eine deutliche optische Abweichung zum vorherigen Zustand.
Fragen:
Ist eine Ausführung mit sichtbar bleibendem Beton an der Attika aus fachlicher Sicht üblich bzw. „Stand der Technik“?
Wenn die Ausführung technisch korrekt ist: Besteht dennoch eine Pflicht zur vorherigen Abstimmung, wenn sich das Erscheinungsbild gegenüber dem vorherigen Zustand deutlich ändert (Bestand war vollständig abgedeckt)?
Wie wird so etwas in der Praxis üblicherweise gelöst (konstruktiv/planerisch/kommunikativ), wenn höhere Aufbauten erforderlich sind?
Zur Einordnung habe ich Fotos beigefügt (Vergleich Alt/Neu (Bild-Info / Die Bilder bei Tageslicht zeigen die alte Attika und die Bilder bei Dämmerung die neue)).
Vielen Dank vorab für eine fachliche Einschätzung.








bei einem Garagengebäude wurde im Zuge einer Flachdachsanierung die Attikaabdeckung erneuert.
Nach Fertigstellung ist an mehreren Stellen die Betondecke unterhalb der neuen Attikaabdeckung sichtbar.
Vor der Maßnahme war die Attika in den sichtbaren Bereichen so ausgeführt, dass die Betondecke vollständig abgedeckt war; der Beton war dort nicht zu sehen. Eine Abstimmung über eine optisch abweichende Ausführung hat vorab nicht stattgefunden.
Die ausführende Firma hält die aktuelle Ausführung für technisch fachgerecht und mit heutigen Anforderungen (u. a. höhere Aufbauhöhen) begründet. Der sichtbare Beton stelle weder ein technisches noch ein optisches Problem dar.
Aus Sicht des Bauherrn ergibt sich jedoch eine deutliche optische Abweichung zum vorherigen Zustand.
Fragen:
Ist eine Ausführung mit sichtbar bleibendem Beton an der Attika aus fachlicher Sicht üblich bzw. „Stand der Technik“?
Wenn die Ausführung technisch korrekt ist: Besteht dennoch eine Pflicht zur vorherigen Abstimmung, wenn sich das Erscheinungsbild gegenüber dem vorherigen Zustand deutlich ändert (Bestand war vollständig abgedeckt)?
Wie wird so etwas in der Praxis üblicherweise gelöst (konstruktiv/planerisch/kommunikativ), wenn höhere Aufbauten erforderlich sind?
Zur Einordnung habe ich Fotos beigefügt (Vergleich Alt/Neu (Bild-Info / Die Bilder bei Tageslicht zeigen die alte Attika und die Bilder bei Dämmerung die neue)).
Vielen Dank vorab für eine fachliche Einschätzung.
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Hallo XB442399,
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