ᐅ Architektenhonorar und Nebenkosten
Erstellt am: 30.05.12 11:03
Orschel30.05.12 11:03
Hallo,
ich suche Informationen bezüglich der Zusammenstellung unseres zu zahlenden Architektenhonorars.
Wir bezahlen unseren Architekten nach der gültigen HOAI 2009 und sind am Wochenende mit ihm die anrechenbaren Kosten durchgegangen. Dabei sind uns einige Dinge aufgefallen die wir vorher nicht wußten, bzw. die wir gerne recherchieren möchten.
- Unser Architekt sagte uns, dass von uns selber erbrachte Eigenleistungen im Trockenbau voll auf die anrechenbaren Kosten seines Honorars angerechnet werden. Die Arbeitsstunden würden preislich (Lohn pro Stunde) so bewertet werden wie wenn eine Firma das gemacht hätte. Stimmt dies?
- Ein Prüfstatiker würde für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Hessen ca. 5.000€ kosten. Da unser Architekt allerdings die notwendigen Berechtigungen erworben hat die Aufgaben des Prüfstatikers selbst zu übernehmen, würde er uns für diese Leistung nur 1.700€ (netto) in Rechnung stellen. Die Kosten sollen seine Ausgaben die Berechtigungen notwendigerweise von Zeit zu Zeit zu erneuern und eben seinen Aufwand decken. Uns kommen die Kosten des Prüfstatikers ziemlich hoch vor und somit sind wir uns nicht sicher, ob die zu zahlende Summe an den Architekten, da er es selber gemacht hatte, dann auch zu hoch angesetzt ist?
- Die anrechenbaren Kosten für seine Honorarrechnung bezieht sich bei allen Gewerken auf den ursprünglich angebotenen Nettopreis der Firmen. Evtl. Preisnachlässe auf die Rechnungen (Skonto, Verhandlungen...) würden sich nicht auf die anrechenbaren Kosten auswirken.
- Die Nettokosten werden bei jedem Gewerk zu 100% in die anrechenbaren Kosten übernommen. Ich hatte gehört das es (wohl technische?) Gewerke gibt wo diese nicht zu 100% angerechnet werden dürfen. Das heißt das es in der Honorarabrechnung unterschiedliche Gewerke unterschiedlich berechnet werden würden?
- Der Wärmeschutznachweis für unser Haus wurde unabgesprochen durch seinen Statiker erstellt. Dieser fordert für die Erbringung seiner Leistung 2.000€. Freunde von uns haben für diese Leistung jedoch nur zw. 400-600€ gezahlt. Nachfragen bei anderen Firmen ergaben ebenfalls eine ca. Summe von 500-600€... Welchen Betrag sollten wir tatsächlich zahlen?
Es wäre toll wenn ich den ein oder anderen Kommentar zu meinen Fragen bekommen könnte. Meine weiteren Recherchen im Internet konnte ich leider nicht 100%tig abschließen.
Danke!!
ich suche Informationen bezüglich der Zusammenstellung unseres zu zahlenden Architektenhonorars.
Wir bezahlen unseren Architekten nach der gültigen HOAI 2009 und sind am Wochenende mit ihm die anrechenbaren Kosten durchgegangen. Dabei sind uns einige Dinge aufgefallen die wir vorher nicht wußten, bzw. die wir gerne recherchieren möchten.
- Unser Architekt sagte uns, dass von uns selber erbrachte Eigenleistungen im Trockenbau voll auf die anrechenbaren Kosten seines Honorars angerechnet werden. Die Arbeitsstunden würden preislich (Lohn pro Stunde) so bewertet werden wie wenn eine Firma das gemacht hätte. Stimmt dies?
- Ein Prüfstatiker würde für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Hessen ca. 5.000€ kosten. Da unser Architekt allerdings die notwendigen Berechtigungen erworben hat die Aufgaben des Prüfstatikers selbst zu übernehmen, würde er uns für diese Leistung nur 1.700€ (netto) in Rechnung stellen. Die Kosten sollen seine Ausgaben die Berechtigungen notwendigerweise von Zeit zu Zeit zu erneuern und eben seinen Aufwand decken. Uns kommen die Kosten des Prüfstatikers ziemlich hoch vor und somit sind wir uns nicht sicher, ob die zu zahlende Summe an den Architekten, da er es selber gemacht hatte, dann auch zu hoch angesetzt ist?
- Die anrechenbaren Kosten für seine Honorarrechnung bezieht sich bei allen Gewerken auf den ursprünglich angebotenen Nettopreis der Firmen. Evtl. Preisnachlässe auf die Rechnungen (Skonto, Verhandlungen...) würden sich nicht auf die anrechenbaren Kosten auswirken.
- Die Nettokosten werden bei jedem Gewerk zu 100% in die anrechenbaren Kosten übernommen. Ich hatte gehört das es (wohl technische?) Gewerke gibt wo diese nicht zu 100% angerechnet werden dürfen. Das heißt das es in der Honorarabrechnung unterschiedliche Gewerke unterschiedlich berechnet werden würden?
- Der Wärmeschutznachweis für unser Haus wurde unabgesprochen durch seinen Statiker erstellt. Dieser fordert für die Erbringung seiner Leistung 2.000€. Freunde von uns haben für diese Leistung jedoch nur zw. 400-600€ gezahlt. Nachfragen bei anderen Firmen ergaben ebenfalls eine ca. Summe von 500-600€... Welchen Betrag sollten wir tatsächlich zahlen?
Es wäre toll wenn ich den ein oder anderen Kommentar zu meinen Fragen bekommen könnte. Meine weiteren Recherchen im Internet konnte ich leider nicht 100%tig abschließen.
Danke!!
€uro30.05.12 17:13
Orschel schrieb:
...
- Der Wärmeschutznachweis für unser Haus wurde unabgesprochen durch seinen Statiker erstellt. Dieser fordert für die Erbringung seiner Leistung 2.000€. Das ist heftig Allerdings ist es schwer aus der Ferne pauschal zu urteilen. U.U. ist das Gebäude geometrisch derartig kompliziert, dass solche Preise aufgerufen werden.Die TGA Planung der wesentlichsten und neuralgischen Punkte kostet für ein "normales" Gebäude nicht soviel
Wer hat die denn im vorliegenden Fall erledigt?
v.g.
Bauexperte31.05.12 01:10
Hallo,
Freundliche Grüße
Orschel schrieb:Ja.
- Unser Architekt sagte uns, dass von uns selber erbrachte Eigenleistungen im Trockenbau voll auf die anrechenbaren Kosten seines Honorars angerechnet werden. Die Arbeitsstunden würden preislich (Lohn pro Stunde) so bewertet werden wie wenn eine Firma das gemacht hätte. Stimmt dies?
Orschel schrieb:Durchschnittlich heißt: 130 qm Wohnfläche? Dann halte ich diese Angabe für mehr als ein Gerücht.
- Ein Prüfstatiker würde für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Hessen ca. 5.000€ kosten.
Orschel schrieb:Ich bezahle für die Leistung Statik bei einem Haus 130 qm Wohnfläche € 2.300,00 und Wärmeschutznachweis € 1.800,00 - beides netto und bei einem "echten" Statiker.
Da unser Architekt allerdings die notwendigen Berechtigungen erworben hat die Aufgaben des Prüfstatikers selbst zu übernehmen, würde er uns für diese Leistung nur 1.700€ (netto) in Rechnung stellen...
Orschel schrieb:Richtig.
- Die anrechenbaren Kosten für seine Honorarrechnung bezieht sich bei allen Gewerken auf den ursprünglich angebotenen Nettopreis der Firmen. Evtl. Preisnachlässe auf die Rechnungen (Skonto, Verhandlungen...) würden sich nicht auf die anrechenbaren Kosten auswirken.
Orschel schrieb:Nein.
- Die Nettokosten werden bei jedem Gewerk zu 100% in die anrechenbaren Kosten übernommen. Ich hatte gehört das es (wohl technische?) Gewerke gibt wo diese nicht zu 100% angerechnet werden dürfen. Das heißt das es in der Honorarabrechnung unterschiedliche Gewerke unterschiedlich berechnet werden würden?
Orschel schrieb:Wie ich oben schon schrieb, der Wärmeschutznachweis kostet mich € 1.800,00.
- Der Wärmeschutznachweis für unser Haus wurde unabgesprochen durch seinen Statiker erstellt. Dieser fordert für die Erbringung seiner Leistung 2.000€. Freunde von uns haben für diese Leistung jedoch nur zw. 400-600€ gezahlt. Nachfragen bei anderen Firmen ergaben ebenfalls eine ca. Summe von 500-600€... Welchen Betrag sollten wir tatsächlich zahlen?
Freundliche Grüße
Bauexperte31.05.12 01:13
Hallo €uro,
Freundliche Grüße
€uro schrieb:Nein, nur wenig überteuert. Ein "Einmann-Betrieb" kann es ich es sicher etwas günstiger; da wo mehrere "Mäuler" zu stopfen sind geht die Rechnung nicht auf.
Das ist heftig
Freundliche Grüße
Orschel31.05.12 08:11
Nochmal Wärmeschutz, ich glaube ich habe jetzt herausgefunden wo die großen preislichen Unterschiede liegen. Könnte es sein das sich meine Bekannten Bauherren nur den Nachweis des Wärmeschutzes, also den Energiepass erstellen lassen haben, was für den Bauantrag ausreichend ist und unser Architekt uns die Leistung des kompletten Wärmeschutzes in Rechnung stellt? Lt. HOAI setzt sich dieser zusammen aus
1. Erarbeiten des Planungskonzeptes für den Wärmeschutz (20%)
2. Erarbeiten des Entwurfs einschl. der überschlägigen Bemessung für Wärmeschutz und Durcharbeiten konstruktiver Details der Wärmeschutzmaßnahmen (40%)
3. Nachweises des Wärmeschutzes (25%)
4. Abstimmen des geplanten Wärmeschutzes mit der Ausführungsplanung und der Vergabe (15).
Wenn man nicht der komplette Wärmeschutz in dieser Art und Weise gemacht werden muß und man den Wärmeschutz "nur" errechnet und den Energiepass ausstellt würde das mit den Kosten hinhauen. 25% der veranschlagten 2.000€ wären Kosten in Höhe von ca. 600€ Brutto...
1. Erarbeiten des Planungskonzeptes für den Wärmeschutz (20%)
2. Erarbeiten des Entwurfs einschl. der überschlägigen Bemessung für Wärmeschutz und Durcharbeiten konstruktiver Details der Wärmeschutzmaßnahmen (40%)
3. Nachweises des Wärmeschutzes (25%)
4. Abstimmen des geplanten Wärmeschutzes mit der Ausführungsplanung und der Vergabe (15).
Wenn man nicht der komplette Wärmeschutz in dieser Art und Weise gemacht werden muß und man den Wärmeschutz "nur" errechnet und den Energiepass ausstellt würde das mit den Kosten hinhauen. 25% der veranschlagten 2.000€ wären Kosten in Höhe von ca. 600€ Brutto...
Bauexperte31.05.12 09:10
Hallo,
Freundliche Grüße
Orschel schrieb:Die Honorare für Statiker sind in der HOAI festgelegt.
.... Soweit ich weiß sind die Kosten des Prüfstatikers ja vom Land vorgegeben.
Freundliche Grüße
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