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Erstellt am: 03.07.21 10:53

nordanney03.07.21 21:58
11ant schrieb:

Da wirst Du schnell erkennen: ein Zahlungsplan in zwei Tranchen, etwa 4% vor dem Startschuß und dann 96% nach Fertigstellung, das kann nicht ehrlich funktionieren, so viel Kapital hat kein Bauträger bzw. wird es niemals so lange durch Vorfinanzierung binden wollen.
Ehrlich gesagt, wird das relativ häufig im Bauträgergeschäft gemacht. Finanzieren muss der Bauträger so oder so bei der Bank. Hab gerade eine Bauträgermaßnahme in Duisburg auf dem Tisch - Kaufpreiszahlung erst bei Fertigstellung.

Er zahlt zwar insgesamt mehr etwas Zinsen (kann nicht wie der Makler- und Bauträgerverordnung kompensieren) spart aber kräftig an der Bearbeitungsgebühr, Makler- und Bauträgerverordnung Avalen usw.
Die Bank dankt es, da der Bearbeitungsaufwand drastisch sinkt.
11ant04.07.21 02:01
nordanney schrieb:

Ehrlich gesagt, wird das relativ häufig im Bauträgergeschäft gemacht. Finanzieren muss der Bauträger so oder so bei der Bank. Hab gerade eine Bauträgermaßnahme in Duisburg auf dem Tisch - Kaufpreiszahlung erst bei Fertigstellung.
Ich glaube, Du hast überwiegend mit Bauträgern "alter Schule" zu tun, die eben auch die notwendige Kapitalausstattung und Bonität mitbringen. Nach meiner Wahrnehmung ist jedoch heute - zumindest das Marktsegment Doppelhaushälfte betreffend - der Typus "Möchtegern / Fleischerhaus Bauträger" die Regel, der sein Geschäft über Zahlungspläne "finanziert", on Demand von der Hand in den Mund baut und dabei reichlich vabanque spielt.
Glückwunsch, wenn Du es heute noch mit Profis zu tun hast - aber ich glaube, das muß man schon fast als Insel der Glückseligen bezeichnen bzw. ist nur noch im Geschosswohnungsbau die Regel, während im Unterholz die Dilettanten und Hazardeure herumspielen. Die Schilderung des TE klingt für mich nach einer sich in die Bauträgerei diversifizieren wollenden Maklerin in Kooperation mit einem Architekt-(Briefkasten-)GU - und dabei beide mit der entsprechend kleinkalibrigen Kreditlinie.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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bauträgerverordnungmakler