ᐅ Angebotspreis zu Rechnungspreis
Erstellt am: 06.12.2022 08:03
Maik1234 06.12.2022 10:30
Ganz locker bleiben Mr. Dx,
ich frage hier nur nach dem rechtlichem Stand der Dinge und hoffe eine qualifizierte Aussage erhalten zu können.
Dass ich irgendwas von einer Firma erhoffe war doch nie die Rede.
PS: Eine Angebotsbindung von 4 Wochen bedeutet noch lange nicht, dass die Preise nicht mehr gelten.
MfG
ich frage hier nur nach dem rechtlichem Stand der Dinge und hoffe eine qualifizierte Aussage erhalten zu können.
Dass ich irgendwas von einer Firma erhoffe war doch nie die Rede.
PS: Eine Angebotsbindung von 4 Wochen bedeutet noch lange nicht, dass die Preise nicht mehr gelten.
MfG
Nida35a 06.12.2022 10:42
Maik1234 schrieb:
Eine Angebotsbindung von 4 Wochen bedeutet noch lange nicht, dass die Preise nicht mehr gelten.Zweimal negiert macht's nicht richtiger.Eine Angebotsbindung von 4 Wochen bedeutet, dass die Preise 4 Wochen gelten.
Wenn man nach 16 Wochen bestellt, fragt man nach der Gültigkeit des alten Angebots und lässt sich das neu schreiben.
Meiner Meinung nach, kannst du da jetzt nichts mehr machen, außer zahlen.
Du könntest dir eine aktuelle Preisliste geben lassen (wirst du kaum bekommen), und damit die Rechnung vergleichen
WilderSueden 06.12.2022 11:11
Unter Lehrgeld verbuchen, mehr kannst du wohl nicht machen
Maik1234 06.12.2022 11:18
Vermutlich habt ihr recht, dass mir hier nichts anderes übrig bleibt.
Hätte mir zwar was anderes gewünscht, aber wie WilderSueden schon schreibt, wird es wohl ein Lehrgeld sein welches ich hier zahlen muss.
Trotzdem wollte ich eben mal nachfragen welche rechtlichen Grundlagen hier greifen, oder ob schon mal jemand einen ähnlichen Fall hatte und eine Lösung parat hat.
Auf jeden Fall schon mal danke an alle.
MfG
Hätte mir zwar was anderes gewünscht, aber wie WilderSueden schon schreibt, wird es wohl ein Lehrgeld sein welches ich hier zahlen muss.
Trotzdem wollte ich eben mal nachfragen welche rechtlichen Grundlagen hier greifen, oder ob schon mal jemand einen ähnlichen Fall hatte und eine Lösung parat hat.
Auf jeden Fall schon mal danke an alle.
MfG
xMisterDx 06.12.2022 11:19
Maik1234 schrieb:
(...)
PS: Eine Angebotsbindung von 4 Wochen bedeutet noch lange nicht, dass die Preise nicht mehr gelten.
(...)Doch, genau das bedeutet es. Das Angebot ist nicht mehr gültig.
Auch ein unter Umständen vereinbarter Liefertermin wäre nicht mehr gültig gewesen.
Der mündliche Auftrag, den du gegeben hast, ohne nach einem neuen Angebot zu fragen, heißt soviel wie
"Mach das, ich zahle den Preis, den du aufrufst"
Ist gar nicht so unüblich. Wenn ich zur Autowerkstatt fahre, mit dem Notrad und nen neuen Reifen brauche, dann sage ich "Mach, bitte schnell"... nach dem Preis frage ich da gar nicht.
Und der Meister sagt mir den Preis auch nicht automatisch. Der geht davon aus, dass ich mir im Klaren bin, dass es kostet, was es eben kostet.
Sorry, bringt mich immer bisschen in Rage, weil wir diese Debatte auch ewig mit Kunden führen... die kommen teilweise nach 2 Jahren und wollen den Preis, den wir mal für 3 Monate garantiert hatten...
Tassimat 06.12.2022 13:23
Maik1234 schrieb:
Trotzdem wollte ich eben mal nachfragen welche rechtlichen Grundlagen hier greifenDie rechtliche Grundlage ist, dass du ohne Angebot mündlich bestellt hast. Also:xMisterDx schrieb:
"Mach das, ich zahle den Preis, den du aufrufst"Spannender wäre die Frage, was passiert wäre, hättest du schriftlich das konkrete abgelaufene Angebot 12345 bestellt und der Handwerker hätte wortlos geliefert, ohne auf die Mehrkosten hinzuweisen. Dann hätte der Handwerker womöglich ein altes Angebot akzeptiert, wobei er rechtlich trotzdem eine höhere Rechnung hätte stellen können. Aber so spannend das auch wäre, nicht deine Situation.
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