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ᐅ Anbau Planung klein - maximal 15 qm

Erstellt am: 02.09.21 01:57
S
sveba
Hallo und guten Abend,
meine Frau und ich planen einen kleinen Anbau an unserem Zweitwohnsitz der unter der Woche wegen der Nähe zur Arbeit mein Hauptwohnsitz ist. Das Haus ist klein 10*6m Grundfläche. In dem Gebiet sind maximal 75qm bebaute Fläche erlaubt. Ein erster Versuch über den örtlichen Zimmereibetrieb ging schief. Gemeinde gibt keine Auskunft an ihn wir sollen einen Bauantrag einreichen. Der Plan ist einen kleinen Anbau zu realisieren (zwei Stockwerke) in Holzständerbauweise. Der erste Termin beim Architekten war positiv. Er hat bei der Gemeinde vorgesprochen und sie haben Zustimmung zugesagt wenn wir innerhalb des Bebauungsplanes bleiben. Daher der Minianbau aber dadurch hatten wir knapp 30qm mehr Wohnfläche was uns reichen würde für ein Büro und ein Zimmer fürs Kind. Am Freitag steht der 2. Termin mit dem Architekten an. Ursprüngliche mit dem örtlichen Zimmereibetrieb war geplant das sie uns die Hülle hinstellen und wir den Rest machen. Da es nur um Büro und Kinderzimmer geht ist das technisch kein Problem. Elektriker und Heizungsbauer sind vorhanden. Der Architekt hat gesagt da es so ein kleines Projekt ist rechnet er auf Stunden ab. Das klingt zwar erstmal gut aber kann natürlich bei Problemen in die Hose gehen. Unser Plan ist nur die Leistungsphasen 1 bis 4 zu beauftragen und den Rest dann mit dem letztendlich gewählten Auftragnehmer zu machen. Ob sich der Architekt darauf einlässt ist noch nicht sicher und wir uns auch nicht. Er sagt er hätte bessere Anbieter an der Hand was wir nach dem ersten Termin auch glauben. Daher die Frage macht es Sinn nur die Planung erledigen zu lassen und den Rest selber zu organisieren?? Das Projekt scheint überschaubar... Wäre es ggf. besser nach Baukostenkalkulation und HOAI zu bezahlen? Da wir keine Erfahrung mit sowas haben sondern nur "Gebrauchtimmobilien" haben fühlen wir uns etwas überfordert. Der Vorteil den wir noch sehen wäre das wir nach Erteilung der Genehmigung erst dann entscheiden wie wir weitermachen wenn sich die Preise wegen Corona und der Rohstoffprobleme hoffentlich etwas besser. Zu guter letzt was ist aktuell an qm stand der Dinge bei den Kosten pro qm oder lässt sich das bei einem Anbau nicht pauschal sagen. Und jetzt gerne her mit Tipps, Fragen und Anregungen
S
sveba
28.01.22 11:40
Das sind die Vorgaben wie im Bebauungsplan, kommt dann drauf an was die Gemeinde sagt, Pultdach darf nicht sein wie ich das sehe.


Plan: 1 Vollgeschoss + Sockel als Höchstgrenze; kein UG-Ausbau; Satteldach, 20–38°, 75 m² Nutzfläche.
M
Myrna_Loy
28.01.22 11:51
Muss ein Satteldach denn symmetrisch sein? Ich meinte eine Verlängerung des Dachs.

Querschnitt eines Hauses: Küche, Zimmer 1, Zimmer 2, Abstelle, Du/WC, Fundamenthinweis
S
sveba
28.01.22 12:36
Dann wird es vorne im OG schon etwas eng fürchte ich. Was ich noch gefunden habe ist folgendes, aber ob das weiterhilft vermag ich nicht zu beurteilen.

Hinweisschild zu Geländeveränderungen: Auffüllungen, Abgrabungen und Stützmauern bis 0,80 m.
S
sveba
28.01.22 18:00
Ich als Laie habe mir noch mal die vollständigen Unterlagen angeschaut. Die angezogene Höhe (5,85m) aus der Ablehnung ist aus dem Abstandsflächenplan - ist dieser dafür maßgeblich? Erlaubt sind max. 5,5m Wandhöhe. Nach meiner laienhaften Meinung ist die Wandhöhe des Anbaus nicht höher als die des Bestandes 5,30m) außer die Aufschüttung, Bodenplatte etc. zählen mit. Natürlich passiert sowas Freitags :-(
Ich weiß das ich hier keine Rechsberatung bekomme aber vielleicht hat der ein oder andere ja ähnliche Erfahrungen gemacht...


Vier Grundriss-Skizzen mit Maßlinien; Kreise Nr. 1–10 in Grün/Grau.
11ant28.01.22 21:10
sveba schrieb:

Nach meiner laienhaften Meinung ist die Wandhöhe des Anbaus nicht höher als die des Bestandes 5,30m) außer die Aufschüttung, Bodenplatte etc. zählen mit.
Meinem weniger laienhaften Blick fällt auf, daß in der "Nordosten"-Zeichnung ein Höhensprung zu sehen ist, was auf nicht-ursprüngliche Gelände in der Darstellung schließen läßt; Höhenbegrenzungen beziehen sich aber üblich auf das natürliche Gelände (Ausnahmen sind selten, in BaWü habe ich das schon gesehen).
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S
sveba
28.01.22 23:45
Das verstehe ich leider nicht bin da nicht vom Fach nur meine Denkweise sieht das Problem nicht. Ich hoffe das lässt sich irgendwie regeln wie auch immer. Ich werde berichten...



Architekturzeichnung einer Hausansicht mit Nordwesten- und Nordosten-Ausrichtung

Südwesten- und Südosten-Ansicht eines modernen Hauses auf Hanglage, mit Balkon und Holzverkleidung.
wandhöhe