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Erstellt am: 14.12.17 21:55

manyyuu15.12.17 09:12
Natürlich ist in einer Insolvenz die auf eurem Grundstück schon erbrachte Leistung auch zu bezahlen, der Insolvenzverwalter fordert die Gegenleistung in so einem Fall ein (vereinfacht gesagt für 70 % Haus sind dann halt 70 % der vereinbarten Summe zu zahlen). Man hat im Wesentlichen die gleiche Situation wie bei den sonst üblichen Abschlagszahlungen nach Baufortschritt. Wenn euch etwas anderes erzählt wurde, ist das schon eine Frechheit! Die Zahlung erst bei schlüsselübergabe sorgt nur für etwas mehr Motivation, im Wesentlichen pünktlich und mangelfrei das Haus zu liefern (nicht wesentliche Mängel (wie auch immer man das dann auslegt), die die gebrauchsfähigkeit des Hauses nicht einschränken, hindern übrigens die Fälligkeit des Kaufpreises nicht und dürfen laut Vertragsbedingungen dann nach Zahlung und Einzug behoben werden)
manyyuu15.12.17 09:15
Nachteilig ist die komplettzahlung erst bei Schlüsselübergabe aber wiederum für bereitstellungszinsen der Bank, die auf die gesamte Darlehenssumme zu zahlen sind, wenn nicht pünktlich fertiggestellt wird. Außerdem muss wegen des späten Zahlungstermins von vornherein eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart werden, bedeutet dann halt etwas höhere Zinsen insgesamt, das solltet ihr auch im Blick haben.
blaupuma15.12.17 09:23
Also das ist ein wichtiger Faktor

Ich werde den Kaufvertrag sowie die Baubeschreibung von einem Anwalt oder Gutachter ? Oder beides ? Habt ihr Erfahrungen ?

prüfen lassen.

Das in der Insolvenz bezahlt werden muss bezweifle ich. Dann wäre deren Alleinstellungsmerkmal ( Zahlung der Summe 100% ) erst bei Schlüsselübergabe hinfällig
manyyuu15.12.17 09:36
Das kannst du gern bezweifeln aber vielleicht vertraust du auch einfach der Juristin ;-) oder alternativ fragst du einen, der sich mit Insolvenzrecht auskennt. Du kannst doch nicht davon ausgehen, 70 % Haus behalten zu dürfen ohne dafür zu bezahlen?
blaupuma15.12.17 09:54
O.k dank dir

Ich komme wohl um eine Prüfung der Sache sowieso nicht rum.

Wahrscheinlich bin ich beim Kaufvertrag beim Anwalt und bei der Baubeschreibung beim Sachverständigen gut beraten oder ?
Oder macht einer beides?

Die Spanne der Endsumme ist geschätzt ich bekomme den verbindlichen Preis in ein paar Tagen. Ink Bemusterung ohne Küche.


Ich hatte schonmal ein ähnliches Angebot von 344.000 Euro.
Aber der Preis ist ja auch nicht relevant. Ist der Preis über 400.000 baue ich mit denen nicht. Dann sind die schlichtweg zu teuer
HilfeHilfe15.12.17 12:58
manyyuu schrieb:
Das kannst du gern bezweifeln aber vielleicht vertraust du auch einfach der Juristin ;-) oder alternativ fragst du einen, der sich mit Insolvenzrecht auskennt. Du kannst doch nicht davon ausgehen, 70 % Haus behalten zu dürfen ohne dafür zu bezahlen?

sehr gutes statement^^ viele denken das bei Insolvenz man nichts muss. Die verwalter sind sehr aggressiv was Geldforderung angeht. und schließlich ist eine Teilleistung auch erbracht
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