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ᐅ Altbau-Sanierung BJ 1904: Grundriss neu, Wärmepumpe/Photovoltaik, Dämmung – wo übersehe ich Risiken?


Erstellt am: 28.01.26 15:47

S
SLongus
29.01.26 13:34
MachsSelbst schrieb:
Sowas kann man doch nicht anhand von ein paar Bildern in einem Internetforum beurteilen, vor allem nicht so, dass ihr da ruhigen Gewissens ein Kaufangebot abgeben könnt.

Das ist mir klar, danke!
Hier geht es nicht um eine abschließende Beurteilung, sondern um eine erste fachliche Einordnung typischer Probleme, bevor man Zeit und Geld in Gutachter steckt.
Statiker und Sachverständiger vor Ort sind selbstverständlich eingeplant.
E
Edi
29.01.26 17:13
Hey, zu deiner Altbau-Sanierung (BJ 1904) mit Wärmepumpe, Photovoltaik und Dämmung würde ich auf ein paar Punkte achten:


  1. Dämmung zuerst – Altbauten verlieren viel Wärme. Dach, Wände, Keller und Fenster checken, sonst läuft die Wärmepumpe ins Leere.
  2. Heizlast & Systemgröße – unbedingt professionell berechnen lassen. Nur so weißt du, welche Wärmepumpe und Heizverteilung wirklich passt.
  3. Fachplanung – Photovoltaik, Dämmung und Wärmepumpe zusammen sind komplex. Ohne Planung können später Feuchtigkeit, Schimmel oder hohe Betriebskosten auftreten.
  4. Bausubstanz prüfen – Keller, Drainage, alte Wände auf Feuchtigkeit kontrollieren, sonst drohen teure Überraschungen.
  5. Photovoltaik clever einsetzen – Eigenverbrauch der Wärmepumpe optimieren, Speicher und Ausrichtung berücksichtigen.
  6. Kosten & Förderungen – Online-Rechner helfen bei realistischen Investitionsabschätzungen, Förderungen in Österreich nicht vergessen.


Für praktische Tipps, Rechner und Förderübersichten kann ich www.energie-und-wohnen.at
sehr empfehlen. Dort gibt es auch Anleitungen speziell für Altbau-Sanierungen und die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik.
1
11ant
30.01.26 19:20
Ich wurde gebeten, hier hereinzuschauen. Auf die Schnelle erst einmal dieses:

SLongus schrieb:
Wenn eine Wohnnutzung im Außenbereich einmal genehmigt ist, hat sie bestand. Sollte

Das würde ich mir von der Behörde vor dem Kauf schriftlich geben lassen. Wohnen im Außenbereich wird üblicherweise nicht "genehmigt", sondern "ausnahmegenehmigt" - und das gilt klassischerweise nicht objekt-, sondern fallbezogen (schließt also Umstände mit ein, zu der auch die Person gehört). Gibt die Person ihre Land- oder Forstwirtseingenschaft oder dergleichen auf, entfällt damit auch der Ausnahmetatbestand. Ich würde prüfen, ob die Lage des Objektes ermöglicht, das Problem durch eine Arrondierungssatzung zu heilen, die es in den Innenbereich miteinbezieht. Regelmäßig wird die Abwehr einer Splittersiedlung als höherrangig angesehen als der Bestandsschutz, auch wenn die Gemeinde eigentlich froh sein kann, wenn eine alte Dorfschule dem Verfall entrissen wird. Dem Diensteid des Beamten ist das Verwaltungsrecht im Zweifel näher als der Menschenverstand. Im Dienst Vernunft anzunehmen, gilt schnell als Korruption (die Vernunft hat formell zwar keinen Listenpreis, ein solcher würde EUR 25,- jedoch deutlich überschreiten).

https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
SLongus
01.02.26 14:18
11ant schrieb:
Das würde ich mir von der Behörde vor dem Kauf schriftlich geben lassen.

Danke dir! Das machen wir.

Was denkst Du sonst zu den ungefähren Sanierungskosten/dem Haus?

Viele Grüße!
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