ᐅ Änderung nach Baugenehmigung.
Erstellt am: 10.01.19 16:44
Lumpi_LE schrieb:
mit dem Änderungsantrag muss ein neuer Lageplan eingereicht werden. Den macht der Vermesser, kostet dich eine kleine 3-stellige Summe.Wundert mich.
Solang sich alles im erlaubten Bereich befindet, reichen mW ein paar Kulistriche mit Lineal gezeichnet in dem bestehenden Lageplan.
War jetzt zwar kein Kuli, aber die Zeichnung im Lageplan hat bei uns nicht der Vermesser gemacht, sondern der Architekt. Und die kleinen Änderungen innerhalb der Toleranz wurden mit rotem dünnen Filzer eingezeichnet.
Mottenhausen schrieb:
Aber für welchen "Schaden" soll welche "Versicherung" aufkommen?Also wenn ich am Aschermittwoch auf der Baustelle einen Grenzpunkt verwechsele und mein Koordinatensystem verdreht ist, so dass sich der wahre Grenzabstand von 3m auf 1,5m verjüngt, die Bodenplatte gegossen wird und der Nachbar das bemerkt, muss zurückgebaut werden. Diese Kosten übernimmt meine Berufshaftpflichtversicherung. Wenn der Bauunternehmer das gleiche macht, haftet er für den Schaden. Seine Haftpflicht unterstellt grobe Fahrlässigkeit wegen mangeldem Sachverstand, es sei denn, er ist nicht nur Maurermeister oder Bauing., sondern auch Vermessungstechniker oder -ing.Mottenhausen schrieb:
Ob mit oder ohne Vermessung, alle Beteiligten werden sich über Jahre die Schuld hin und her schiebenWenn ich eine Absteckungsskizze angefertigt habe, Fotos der Baustelle mit meinen Messpunkten vorlegen kann und auch elektronisch eine korrekte Absteckung dokumentieren kann, dann hat der Unternehmer Mist gebaut, ansonsten bin ich 'dran. Dann gibt's nichts zu schieben.Mottenhausen schrieb:
Das Argument mit der Haftung zieht meines Erachtens nur solange der Fall nie eintritt.Da muss ich Dir aus eigener Erfahrung widersprechen.M
Mottenhausen11.01.19 14:36Danke für die Erläuterung. Soweit alles klar. Ich bin davon ausgegangen (hätte ich mal lieber auch aufschreiben sollen), dass ein Vermesser keine Fehler macht und sowohl den Plan als auch die Feinabsteckung vor Ort immer in Ordnung ist. Die Gefahr besteht doch eher in der Ausführung und dort wird man sich hin und herwinden und deren Versicherung (falls vorhanden) wird trotz erfolgter Vermessung Gründe finden nicht zahlen zu müssen. Es sind einfach zu viele Leute beteiligt. Bei Freunden wurde bereits beim Bagger abladen das Schnurgerüst beschädigt. Zum Glück hat der Bauherr darauf bestanden den Vermesser zu holen, der Baggerfahrer "Kategorie Pavel" war bereits dabei die schiefen/gespliterten Pfosten wieder einzuschlagen. War am Ende alles kein Problem, aber in so einer Situation könnte ich mir vorstellen wird es sehr schwer eine Versicherung eines Subunternemehrs vom Subunternehmer greifbar zu bekommen.
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