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ᐅ Änderung Grundschuld oder


Erstellt am: 16.06.16 23:31

toxicmolotof 17.06.16 14:46
Nescool schrieb:
Genau, das Symbolische Gefühl, dass die Immobilie dann endgültig und offiziell mir gehört, waren auch meine Gedanken.

Menschen sind komisch. Die Immobilie gehört ab dem ersten Tag dir, und nicht erst bei Löschung der Grundstück. Und schuldenfrei bist du mit der Rückzahlung des letzten Euros. Ebenfalls ganz unabhängig von einer Grundschuld.

Payday 17.06.16 16:20
ich weis nur, das wir ein paar schwierigkeiten hatten, als wir das geerbte Haus von meinen großvater verkaufen wollten mit noch vorhandener grundschuld, welche aber komplett beglichen war. das austragen musste erst von der ehemaligen bank bestätigt werden, was nur deshalb so einfach klappte, weil meine tante mit den bankmenschen zur schule gegangen ist und über den einfachen dienstweg lief. trotzdem dauerte es und zum notartermin war die sache nicht final durch.
wie toxic aber schon schrieb, gibt es für den eigentlichen eigentümer keinen grund diese grundschuld zu streichen.

toxicmolotof 17.06.16 16:30
Bei Payday lag das Problem aber dem Anschein nach bei der fehlenden (verschwundenen?) Löschungsbewilligung. Wo auch immer das passiert ist.

Natürlich sollte man wichtige Dokumente nicht "verlieren".

ares83 17.06.16 20:15
Wir konnten nun das kombiniert Eintragen noch hinbekommen. Die Bank kann schnell genug die nötigen Unterlagen zum Notar bekommen und auch dort gab es zum Glück noch einen freien Termin Ende der Woche und damit rechtzeitig noch bevor gezahlt werden muss.
Das Ganze hat zwar die Entscheidungsfindung etwas beschleunigt, aber unglücklich bin ich nicht mit unserer Wahl, die Volksbank war bisher ein sehr angenehmer Partner und die Konditionen passen auch. Ein späteres Ändern der Finanzierung wäre wohl durch die unterschiedliche Grundschuldart (Buchgrundschuld zu Briefgrundschuld) nicht ganz billig geworden.

MarcWen 17.06.16 20:51
Final schrieb:
So wie ich das verstehe:
Aber vielleicht brauchst du 5 Jahre später nochmal einen anderen Kredit und da könntest du dann die Grundschuld von deinem Grundstück nehmen und dafür als Sicherheit verwenden.
Wenn du die Grundschuld gelöscht hast, müsste sie neu beantragt werden, was dann mehr Geld kostet, als das reine Umschreiben.

Gehe mal von aus, dass du bei Abbezahlung ein paar Tage älter bist. Da bekommst du eh keinen Kredit mehr. Es sei denn, bis dahin wird weiter an dem "Verbraucherschutz" geschraubt.

Payday 17.06.16 21:03
toxicmolotow schrieb:
Bei Payday lag das Problem aber dem Anschein nach bei der fehlenden (verschwundenen?) Löschungsbewilligung. Wo auch immer das passiert ist.

Natürlich sollte man wichtige Dokumente nicht "verlieren".

klar woher soll man wissen, wo der verstorbene diese abgelegt hat? im bankschließfach lag diese auf jeden fall nicht. wir haben diese nicht gefunden, also musste der umständliche weg gegangen werden. und das kann theoretisch jeden erben passieren.
grundschuld