ᐅ Abstandsflächen Grundstücksecke
Erstellt am: 04.01.20 23:28
derdietmar04.01.20 23:28
Laut den Landesbauordnungen sind Abstandsflächen vor Außenwänden freizuhalten. Diese Abstandsflächen müssen auf dem eigenen Grundstück liegen. Die Tiefe der Abstandsflächen ergibt sich aus der Wandhöhe. Die Außenwände sind faktisch umzuklappen und ergeben die Abstandsfläche.
Wie verhält es sich nun im diesem besonderen Fall:

Das Grundstück ist nicht rechteckig, sondern hat eine besondere Form (grün). Das Gebäude (blau) löst Abstandsflächen aus (rot). Die Abstandsflächen liegen vollständig auf dem eigenen Grundstück. Allerdings ist die Gebäudeecke ohne Abstand zur Grundstücksgrenze. Ist so etwas zulässig, oder muss die Abstandsfläche auch in der Diagonalen eingehalten werden?
Wie verhält es sich nun im diesem besonderen Fall:
Das Grundstück ist nicht rechteckig, sondern hat eine besondere Form (grün). Das Gebäude (blau) löst Abstandsflächen aus (rot). Die Abstandsflächen liegen vollständig auf dem eigenen Grundstück. Allerdings ist die Gebäudeecke ohne Abstand zur Grundstücksgrenze. Ist so etwas zulässig, oder muss die Abstandsfläche auch in der Diagonalen eingehalten werden?
ypg04.01.20 23:53
Was heißt denn Diagonale? Ich weiß, was Du damit meinst, aber bei Dir gibt es keine Diagonale.
Als allererstes hast Du eine Abstandsfläche von 3 (es gibt auch Länder mit 2,5 Meter) Metern nach Landesbauordnung zu wahren. Die darfst Du Dir schon mal als Einrahmung einzeichnen. Und dann verhält sich die Höhe der Außenmauer rechnerisch zu der weiteren abstandsfläche. Das ist nicht automatisch 6 Meter, nur weil Deine Außenwand 6 Meter hat.
Als allererstes hast Du eine Abstandsfläche von 3 (es gibt auch Länder mit 2,5 Meter) Metern nach Landesbauordnung zu wahren. Die darfst Du Dir schon mal als Einrahmung einzeichnen. Und dann verhält sich die Höhe der Außenmauer rechnerisch zu der weiteren abstandsfläche. Das ist nicht automatisch 6 Meter, nur weil Deine Außenwand 6 Meter hat.
derdietmar05.01.20 00:06
Ich verstehe die Antwort ehrlich gesagt nicht. Woraus leitet sich ein Rahmen von 3m ab? Ich kenne nur eine Mindesttiefe der Abstandsfläche von 3m (bzw. 2.5m).
Laut Landesbauordnung sind die Abstandsflächen vor Außenwänden einzuhalten. Die Tiefe wird senkrecht zur Wand gemessen. Damit ergeben sich bei rechteckigen Baukörpern and den Gebäudeecken Bereiche ohne Abstandsfläche.
Was aber gilt an der linken unteren Gebäudeecke im Beispiel oben? Theoretisch kann die Gebäudeecke auf der Grundstücksgrenze stehen und dennoch liegen alle Abstandsflächen vor den Außenwänden in korrekter Tiefe auf dem eigenen Grundstück.
Laut Landesbauordnung sind die Abstandsflächen vor Außenwänden einzuhalten. Die Tiefe wird senkrecht zur Wand gemessen. Damit ergeben sich bei rechteckigen Baukörpern and den Gebäudeecken Bereiche ohne Abstandsfläche.
Was aber gilt an der linken unteren Gebäudeecke im Beispiel oben? Theoretisch kann die Gebäudeecke auf der Grundstücksgrenze stehen und dennoch liegen alle Abstandsflächen vor den Außenwänden in korrekter Tiefe auf dem eigenen Grundstück.
guckuck205.01.20 06:33
derdietmar schrieb:
Laut Landesbauordnung sind die Abstandsflächen vor Außenwänden einzuhalten.Und eine Gebäudeecke besteht nicht aus einer Außenwand?
Escroda05.01.20 07:45
derdietmar schrieb:
Die Außenwände sind faktisch umzuklappenDas gilt nicht in allen Bundesländern, z.B. nicht in NI, wo Yvonne herkommt. Daher spricht sie auch von einer Einrahmung. In NI wäre dein Beispiel nicht ohne Weiteres zulässig, in NRW, wo ich herkomme schon, in BY, wo Du herkommst, vielleicht, denn dort gibt es die Experimentierklausel, nach der den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet wird, eigene Abstandsflächenregelungen durch Satzung zu erlassen.Das ist aber nur öffentliches Bauordnungsrecht. Daneben gibt es ja noch das Planungsrecht und das Privatrecht, insbesondere das Nachbarrecht. Da hier nicht automatisch vom "Klappmechanismus" ausgegangen werden kann, dürfte dein Beispiel also auch in NRW Probleme bereiten.
haydee05.01.20 08:05
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