ᐅ Abstandsfläche Bayerische Bauordnung 01.02.2021
Erstellt am: 12.04.21 09:42
Escroda12.04.21 12:04
Myrna_Loy schrieb:
Eine klare Aussage ließe sich so nicht treffen.Interessant. Da mir überhaupt kein Ansatz für eine andere Auffassung einfallen will, wie könnte denn dem Baujuristen nach eine Abstandsflächenberechnung beim Walmdach aussehen?Maximilian85 schrieb:
Landratsamt sagt (Wandhöhe + Dachhöhe) *0,4.Dieser Ansatz kann ja unmöglich ab Außenwand gelten, weil es dort ja gar nicht die Dachhöhe gibt. Und ab Schnittpunkt Grat und First dürfte die Abstandsfläche ja erst über 45° Dachneigung größer als die von der Außenwand sein.Myrna_Loy12.04.21 13:47
Escroda schrieb:
Interessant. Da mir überhaupt kein Ansatz für eine andere Auffassung einfallen will, wie könnte denn dem Baujuristen nach eine Abstandsflächenberechnung beim Walmdach aussehen?
Dieser Ansatz kann ja unmöglich ab Außenwand gelten, weil es dort ja gar nicht die Dachhöhe gibt. Und ab Schnittpunkt Grat und First dürfte die Abstandsfläche ja erst über 45° Dachneigung größer als die von der Außenwand sein.Ah, das war von mir falsch ausgedrückt - er meinte, dass die aktuelle Formulierung für nicht-Juristen nicht klar formuliert sei.11ant12.04.21 17:50
Myrna_Loy schrieb:
er meinte, dass die aktuelle Formulierung für nicht-Juristen nicht klar formuliert sei.Dann werden Nicht-Nichtjuristen erst recht dreierlei Meinung dazu haben können :-)Ähnliche Themen