Hallo liebes Forum,
ich lese seit einigen Wochen mit und habe bereits viele wertvolle Informationen aus dem Forum gewonnen und auch einigen Spaß beim Lesen einiger Diskussionen gehabt. Dafür erst einmal vielen Dank!
Meine Frau und ich planen derzeit den Bau eines Einfamilienhaus in Niedersachsen (Hamburger Speckgürtel) und ich habe hierzu eine konkrete Frage, bei der ich auf Euer Wissen hoffe:
Unser Grundstück liegt innerorts an einer Kreisstraße und da es keinen Bebauungsplan gibt, hat der Vorbesitzer vor Verkauf eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde mit einem Bauvorbescheid positiv beschieden und es gilt erwartungsgemäß das Einfügungsgebot nach §34 Baugesetzbuch.
Als Auflage wird gestellt, dass ein Abstand von 15m zum Fahrbahnrand eingehalten wird. (Laut NStrG beträgt der Mindestabstand 20m, Befreiung hiervon wird aber in Aussicht gestellt solange die 15m eingehalten werden)
Soweit so klar. Aber: Das Nachbarhaus steht ~14m vom Fahrbahnrand entfernt und der andere Nachbar hat seine Carport ~11m von der Straße entfernt. Beides auch in den Plänen ersichtlich, also keine Schwarzbauten.
Für uns stellt sich die Frage ob es ggf. möglich ist, das Carport näher als die 15m an die Straße heran zu bauen. Ich habe freundlich telefonisch bei der Behörde nachgefragt, dort wurde mir aber ebenso freundlich (keine Ironie) gesagt, dass die 15m schon eine Ausnahme wären und mehr nicht ginge.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, dass Haus in einer Flucht mit dem Nachbarhaus zu errichten und das Carport ggf. auch auf die 11m an die Straße zu bekommen. Wenn das nicht geht, können wir trotzdem bauen, aber haben einen recht unnutzbaren Streifen zwischen Haus und Straße (Osten).
Nun stellen sich mir zwei Fragen:
1) Nehmen wir es so hin oder versuchen wir im Bauantrag das Carport näher an die Straße zu bekommen (11m) mit der Gefahr, dass sich dadurch alles verzögert?
2) Welche anderen Möglichkeiten gibt es um ggf. einen Unterstand für Fahrzeuge dichter an die Straße zu bekommen?
Danke für Eure Hilfe.
ich lese seit einigen Wochen mit und habe bereits viele wertvolle Informationen aus dem Forum gewonnen und auch einigen Spaß beim Lesen einiger Diskussionen gehabt. Dafür erst einmal vielen Dank!
Meine Frau und ich planen derzeit den Bau eines Einfamilienhaus in Niedersachsen (Hamburger Speckgürtel) und ich habe hierzu eine konkrete Frage, bei der ich auf Euer Wissen hoffe:
Unser Grundstück liegt innerorts an einer Kreisstraße und da es keinen Bebauungsplan gibt, hat der Vorbesitzer vor Verkauf eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde mit einem Bauvorbescheid positiv beschieden und es gilt erwartungsgemäß das Einfügungsgebot nach §34 Baugesetzbuch.
Als Auflage wird gestellt, dass ein Abstand von 15m zum Fahrbahnrand eingehalten wird. (Laut NStrG beträgt der Mindestabstand 20m, Befreiung hiervon wird aber in Aussicht gestellt solange die 15m eingehalten werden)
Soweit so klar. Aber: Das Nachbarhaus steht ~14m vom Fahrbahnrand entfernt und der andere Nachbar hat seine Carport ~11m von der Straße entfernt. Beides auch in den Plänen ersichtlich, also keine Schwarzbauten.
Für uns stellt sich die Frage ob es ggf. möglich ist, das Carport näher als die 15m an die Straße heran zu bauen. Ich habe freundlich telefonisch bei der Behörde nachgefragt, dort wurde mir aber ebenso freundlich (keine Ironie) gesagt, dass die 15m schon eine Ausnahme wären und mehr nicht ginge.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, dass Haus in einer Flucht mit dem Nachbarhaus zu errichten und das Carport ggf. auch auf die 11m an die Straße zu bekommen. Wenn das nicht geht, können wir trotzdem bauen, aber haben einen recht unnutzbaren Streifen zwischen Haus und Straße (Osten).
Nun stellen sich mir zwei Fragen:
1) Nehmen wir es so hin oder versuchen wir im Bauantrag das Carport näher an die Straße zu bekommen (11m) mit der Gefahr, dass sich dadurch alles verzögert?
2) Welche anderen Möglichkeiten gibt es um ggf. einen Unterstand für Fahrzeuge dichter an die Straße zu bekommen?
Danke für Eure Hilfe.
morph3us schrieb:
In der Flurkarte/Liegenschaftsgrafik die für die Bauvoranfrage genutzt wurde und den Auszügen die mir vorliegenZeig doch mal bzw GoogleMapsUnser Grundstück ist das in der Mitte, das nördliche Haus liegt ca. 14m von der Straße entfernt.
Im Süden liegt das Haus weiter zurück, aber Schuppen/Carport sind ca. auf 11m an der Straße dran.
Der Meter mehr bringt uns nicht um, aber links beim Übergang zum Feld fällt das Grundstück ab und je weiter wir weg vom Hang kommen, umso größer wird der Garten.
Wenn das Haus 15m von der Straße weg steht, haben wir zwischen Haus und Grundstücksgrenze zur Straße einen 10m Streifen, der sich natürlich optimal für ein Carport anbieten würde.
Mal eine allgemeine Frage: stellt sich die Frage denn wirklich? Immerhin ist ein Carport oft doch sowieso befreit von einer Baugenehmigung und kann meist auch als Grenzbebauung erstellt werden?
Ich kenne mich da nicht so aus. Aber das Gebot zum Einfügen betrifft doch insgesamt eher genehmigungspflichtige Bauwerke?
Ich kenne mich da nicht so aus. Aber das Gebot zum Einfügen betrifft doch insgesamt eher genehmigungspflichtige Bauwerke?
Der Bauvorbescheid verweist auf das Niedersächsiche Straßengesetz:
Ortsdruchfahrten werden hierbei wie oben schon von @Maria16 genannt straßenbaurechtlich nicht durch die Ortseingangsschilder festgelegt. Weshalb wir trotz "innerorts" untere diese Regel fallen.
§ 24 Bauliche Anlagen an Straßen
(1) Außerhalb der Ortsdurchfahrten dürfen längs der Landes- oder Kreisstraßen
1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,
[...]
nicht errichtet werden.
Ortsdruchfahrten werden hierbei wie oben schon von @Maria16 genannt straßenbaurechtlich nicht durch die Ortseingangsschilder festgelegt. Weshalb wir trotz "innerorts" untere diese Regel fallen.
morph3us schrieb:
Unser Grundstück liegt innerorts an einer KreisstraßeDa sieht man mal wieder schön, daß ein Bild mehr als tausend Worte sagt: ohne den Katasterausriß hätte ich mir ein durch die Kreisstraße erschlossenes Grundstück vorgestellt - kein rein dahinter gelegenes.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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