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Erstellt am: 25.05.22 00:08

markules26.05.22 20:51
Ich habe im Vertrag und in der Baubeschreibung nochmal überprüft, ob eventuell eine Genehmigung von Nachbarn gesichert werden muss. Im Anhang befinden sich die Liefervoraussetzungen. Niergendwo steht, dass so Genehmigung vor der Hausmontage vorgelegt werden muss.

Dokument mit zwei Spalten: Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Bauvorbereitungen
Pinkiponk27.05.22 07:32
11ant schrieb:

... aus Angst, der Nachbar sagt "njet" > die Absicherung darf nicht gestellt werden > der Sigeko schickt alle nach Hause ...
(die Urlauberin selbst hat vermutlich die Erfahrung, daß Nachbarn dabei höchst selten querulieren).
Genau darum verstehe ich die ganze Angelegenheit nicht. Wenn die Nachbarn ohnehin zustimmen "müssen", hätte der Urlaubsvertreter doch einfach kurz beim Bauherrn anrufen und ihn bitten können, mit "so einem Zettel" beim Nachbarn vorbeizugehen und ihn in Kenntnis zu setzen. So wie ich es bisher verstanden habe, ist das nur eine Formsache und hätte noch am Abend vor dem Aufbau, vielleicht sogar am frühen Morgen vor dem Aufbau, mit vielen Bücklingen und vielleicht ein paar Euro (für die Kinder/Enkel?*) erledigt werden können. Dass es nicht die feine Art wäre ist klar, aber ich denke, fast jede/r der schon einmal selbst gebaut hat, hat Verständnis für solche Zwänge.

Deswegen stoppt "man" doch kein so, aus meiner Sicht, großes Vorhaben, an dem noch vieles andere hängt. So ein wenig denke ich schon, dass der Aufbautrupp vielleicht doch wo anders gebraucht wurde und die urlaubende Bauleiterin die Interessen des Bauherrn wegen Abwesenheit nicht vertreten konnte. Oder zumindest niemand da war, der, ausreichend motiviert, kreativ nach Lösungen im Sinne des Bauhern sucht.

Ich freue mich aber wie immer auf die Einschätzung der Foristen, die sich damit besser auskennen und mehr über solche Vorgänge wissen.

*Handwerkern gebe ich immer Geld für ihre "Kaffeekasse", anderen Personen "Taschengeld für die Spardose der Kinder/Enkel", auch wenn die schon erwachsen sind. Darüber lacht man dann meist gemeinsam und tauscht sich über die Kinder aus. Damit vermeide ich den Eindruck, ich würde denken, der andere hätte es nötig, Geld von mir anzunehmen. ;-) Wer Kinder/Enkel hat, weiß, dass es immer willkommen ist, etwas in die "Spardose" zu stecken.
Benutzer 100127.05.22 07:42
Das heißt es wurde nur abgesagt ohne das der Nachbar was gesagt hat? Okay die Genehmigung fehlt, dass ist aber keine essentiell die hunderte Zustimmungen gebraucht hätte. Wenn. Der Nachbar nur halbwegs normal ist weiß er das auch eure Nachbarschaft davon abhängt und hatte nie abgelehnt.
Neubau202227.05.22 08:23
Offtopic schrieb:

Das heißt es wurde nur abgesagt ohne das der Nachbar was gesagt hat? Okay die Genehmigung fehlt, dass ist aber keine essentiell die hunderte Zustimmungen gebraucht hätte. Wenn. Der Nachbar nur halbwegs normal ist weiß er das auch eure Nachbarschaft davon abhängt und hatte nie abgelehnt.

Die Frage wäre ob es der eigentliche Grund ist oder als Vorwand für das GU gilt, weil die wussten das die es bis zum Zeitpunkt x nicht schaffen würden?
bauenmk202027.05.22 09:34
kannst du einmal nähere Details zur Grenzbebauung liefern? Was genau wird auf die Grenze gebaut (Gebäude, Nebengebäude, Höhe Gelände bis Höhe Dach / Mittlere Wandhöhe etc.). Ich würde mir gerne ein Bild davon machen wie "wichtig" diese Absturzsicherung per Gerüst sein muss.
Kannst du vllt ein Ausschnitt der Ausführungsplanung mal hier posten?
markules27.05.22 10:06
Das ist ein Einfamilienhaus, das an das Nachbarhaus angebaut wird. Keine Doppelhaushälfte, ein Haus, das um 3m versetzt ist, aber ähnliche Ausmaßen hat (10,5m x 6,8m). Da, wo die kleine Mauer zu sehen ist (Sichtschutz), mus auf der anderen Seite das Gerüst gestellt werden d.h. auf der Terrasse vom Nachbarn. Ich habe ein paar Bilder angehängt.

PS
Ich musste an der Grenze bauen, da in dem Grundbuch eine Baulast steht, die mich verpflichtet, anzubauen. Nur so konnte ich die Baugenehmigung holen.

Baustelle mit großen Erdaushubhügeln, Holzbarriere, Schaufel und Betonfundament.


Baustelle: neue Betonfundamentplatte links, Erdboden mit Kies, Rohre und Markierungen sichtbar.


Architekten-Schnitt durch zweistöckiges Haus mit Treppe und Grundrisszeichnung.
genehmigungspardosegerüst