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ᐅ Ab wann zahlt man für den Notar?

Erstellt am: 06.02.17 13:42
T
thesit27
T
thesit27
06.02.17 13:42
Guten Tag,

Folgende Situation:

Wir wollen ein Haus kaufen. Haben von der Bank eigentlich (haben noch ein Gespräch) eine Zusage.
Daraufhin habe ich beim Notar angerufen und gefragt, was er so für Unterlagen und wie lange er so bräuchte für die ganze Erledigung... Ich habe dem Notar auch die Anschrift von mir und dem Verkäufer gegeben. Sonst keine Informationen. Der Notar hat mir noch gesagt, dass von verkäufer (Erbgemeinschaft) alle Adressen vorliegen müssen. Dieses habe ich dem Verkäufer erzählt und habe ihn gebeten mir die Informationen zu geben. Wir haben uns darauf geeignet, dass ich mich um alles kümmere und dem Notar den Kaufpreis etc. ... nach der Unterschrift bei der Bank gebe. Nun hat der Verkäufer beim Notar (den er auch kennt) angerufen alle Adressen der Erbgemeinschaft weitergegeben und Informationen wie Kaufpreis usw. dem Notar genannt. Wir haben aber noch nicht mal die Zusage von der Bank. Daraufhin hat der Notar allen ein Kaufentwurf zugeschickt. Wir sind fast vom Stuhl gefallen, weil wir ja das eigentlich erledigen sollten.

Jetzt meine Frage. Müsste ich den Notar bezahlen, falls was noch schief geht (was ich nicht hoffe), weil ich die Akte geöffnet habe oder der Verkäufer, der alle Daten weitergegeben hat?
S
Silent010
06.02.17 14:09
Dem Notar liegt, auf Basis der hier im Forum zur Verfügung gestellten Infos, kein Auftrag von dir vor, folglich kann er auch keine Rechnung an dich stellen.
H
HilfeHilfe
06.02.17 15:03
Silent010 schrieb:
Dem Notar liegt, auf Basis der hier im Forum zur Verfügung gestellten Infos, kein Auftrag von dir vor, folglich kann er auch keine Rechnung an dich stellen.

mutig mutig zumal wir hier keine Rechtsberatung abgeben.

ich will den teufel nicht an die Wand malen, aber speziell bei Erbengeminschaften gibts immer mal Komplikationen.

Ich würde mir von demjenigen der Erbengemeinschaft schriftlich ( gerne per email) eine zusicherung geben lassen das er die kosten trägt im fall der Fälle.

Solange euch eure Bank keine schriftliche Zusage macht ist alles andere Schall und rauch
Y
ypg
06.02.17 17:34
Wer bestellt, der bezahlt.
Da der Käufer sich den Notar aussuchen darf, ist es meist so, dass auch der Käufer die Rechnungsadresse ist.
Es ist unerheblich, von wem der Notar die nötigen Informationen bekommt. Der direkte Weg ist oftmals schneller. Meine Meinung.

Zum Thema Erbengemeinschaft: wenn nur einer von denen etwas störrisch ist, zieht sich der Kauf in die Länge. Und das passiert gar nicht mal so selten, weil oft Unfriede zwischen denen herrscht, sodass der eine den anderen mit Sturheit etwas mitgeben will: der eine sitzt das aus, damit der Geldfluss andauert.

Ihr habt ja noch keinen Notartermin, wie ich das verstehe? Dann mal keine Panik!

Wenn dies hier eine Rechtsberatung sein soll, dann weiss ich auch nicht mehr... 😉
N
Nordlys
06.02.17 17:42
Erstens: Die Notargebühren werden fällig, wenn ihr unterschrieben habt. Der Käufer zahlt. Vorher wird nichts fällig.
Der Notar wird wissen was zu tun ist bei einer Erbengemeinschaft! entweder er kriegt alle Erben zum Beurkundungstermin, oder aber er wird eine Vertretungsvollmacht verlangen. Er wird sofort die Auflassungsvormerkung veranlassen, so dass kein Miterbe das Haus nochmal verscherbeln kann...Mach Deine Banksache klar und lass den Notar seinen Job machen. der weiss wie es geht.
O
Otus11
06.02.17 17:45
Als potentieller Käufer ist man später zumindest an der Urkunde Beteiligter, 29, 30 Gerichts- und Notarkostengesetz. Und die tragen Kosten.

Auch Entwürfe kosten, 119 Gerichts- und Notarkostengesetz, sofern kein Vollzug erfolgt, sonst gehen die Entwürfe in der Vollzugsgebühr auf.

Erforderlich ist zwar ein (auch stillschweigender) Auftrag für die Entwürfe, im Zweifel haften Verkäufer und Käufer nach außen (Notar) als Gesamtschuldner, 32 Gerichts- und Notarkostengesetz.
Als solche können diese die Kosten im Innenverhältnis anders verteilen.
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