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ᐅ Ab wann ist eine Ummeldung möglich?


Erstellt am: 22.04.16 11:57

Bauherren201422.04.16 19:02
Stemi schrieb:
Innerhalb einer Gemeinde?
Wir ziehen von Gemeinde A nach Gemeinde B und der Bürgermeister von A will partout unser Kind nicht freigeben, da die Gemeinde letztes und dieses Jahr ein paar Millionen in die Renovierung der Schule(n) gesteckt hat.
Die Schule in Gemeinde B würde unser Kind gerne nehmen - Gespräche haben wir schon geführt.
für die ist das alles nicht nachvollziehbar.

Nein, nicht innerhalb einer Gemeinde. Sondern von Stadt A zu Gemeinde B, also im Prinzip wie bei Euch.

Und wenn Ihr Euch mal ans Schulamt wendet? Ich weiß zwar nicht, wie die Chancen von rechtlicher Seite her da aussehen, aber am Ende muss es doch eine Lösung geben, die für alle Seiten akzeptabel ist.
MarcWen22.04.16 19:18
Stemi schrieb:
Innerhalb einer Gemeinde?
Wir ziehen von Gemeinde A nach Gemeinde B und der Bürgermeister von A will partout unser Kind nicht freigeben, da die Gemeinde letztes und dieses Jahr ein paar Millionen in die Renovierung der Schule(n) gesteckt hat.

Kann ich verstehen, Bürgermeister A bekommt nämlich ordentlich Druck, warum er die Gelder für die Renovierung der Schule verschwendet hat und dafür keine Fachkräfteunterkünfte gebaut hat.
ypg22.04.16 19:19
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr es vermeiden wollt, dass Euer Kind Freundschaften schliesst, die es nach einem Jahr wieder abbrechen muss. Oder gibt es noch einen anderen?
Das wäre natürlich blöd, aber mal ein paar Denkhinweise: wenn Euer Kind eh hier schon Freundschaften in der Kita, im KiGa oder im Umfeld geschlossen hat, dann gibt es eh einige tränenreiche Abschiede. Ob die nun diesen Jahr getrennt werden oder nächstes, spielt das eine Rolle?
Die KiGa und Umfeldfreunde sehen sich oft in der ersten Klasse wieder, insofern werden auch diese durch eine jetzige Einschulung in B getrennt.
Wenn also die Gemeinde A bzw B sich verweigern sollte, dann wäre es zwar nicht schön, aber keine Katastrophe, sodass Ihr noch einmal zwischendurch umziehen müsstet. Vielleicht ist der Schulstart und somit der grosse Schritt ins Leben in der alten Gemeinde mit "alten" Freunden sogar etwas hilfreicher. Nächstes Jahr nach dem Umzug dann ganz entspannt das Kind auf der neuen Schule anmelden - wenn Euer Kind plietsch ist, dann macht Ihr Euch gerade unnötige Sorgen.
Stemi22.04.16 19:55
ypg schrieb:
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr es vermeiden wollt, dass Euer Kind Freundschaften schliesst, die es nach einem Jahr wieder abbrechen muss. Oder gibt es noch einen anderen?
Das wäre natürlich blöd, aber mal ein paar Denkhinweise: wenn Euer Kind eh hier schon Freundschaften in der Kita, im KiGa oder im Umfeld geschlossen hat, dann gibt es eh einige tränenreiche Abschiede. Ob die nun diesen Jahr getrennt werden oder nächstes, spielt das eine Rolle?
Die KiGa und Umfeldfreunde sehen sich oft in der ersten Klasse wieder, insofern werden auch diese durch eine jetzige Einschulung in B getrennt.
Wenn also die Gemeinde A bzw B sich verweigern sollte, dann wäre es zwar nicht schön, aber keine Katastrophe, sodass Ihr noch einmal zwischendurch umziehen müsstet. Vielleicht ist der Schulstart und somit der grosse Schritt ins Leben in der alten Gemeinde mit "alten" Freunden sogar etwas hilfreicher. Nächstes Jahr nach dem Umzug dann ganz entspannt das Kind auf der neuen Schule anmelden - wenn Euer Kind plietsch ist, dann macht Ihr Euch gerade unnötige Sorgen.
Also unsere Kinder gehen alle in den Kindergarten bei Gemeinde B, wo wir auch arbeiten.
Aktuell würde der Große nach A in die Schule kommen, nach Fertigstellung des Hauses wieder nach B.
Einmal wechseln ist ok, aber zwei mal wollen wir vermeiden.
Umbau-Susi23.04.16 09:22
Googelt doch mal bitte die Wörter Elternwille, Schulgesetz, und Euer Bundesland. Wenn Ihr fündig werdet, dann schreibt Ihr dem Schulamt mit Durchschlag an die formal zuständige Schule, dass es Euer erklärter Elternwille ist, dass das Kind in die Schule am Bauort eingeschult wird. Begründet weiterhin dass ihr dort schon arbeitet und das Kind dort in den Kindergarten gegangen ist. Ihr verpflichtet Euch weiterhin dafür zu sorgen dass keine nicht Krankheitsbedingten Ausfallzeiten vorkommen werden.
Die aufnehmende Schule habe erklärt, dass Platz für das Kind vorhanden ist.
Wenn dies nicht möglich ist, wird Euer Kind zu Hause bleiben bis zum Umzug. Das wollt Ihr aber eigentlich keinesfalls.

Wichtig: Brief ganz freundlich aber klar formulieren und mit Einschreiben/Rückschein schicken.

Ihr werdet darauf sehr schnell zu einem Gespräch ins Schulamt geladen, wo ihr das noch mal freundlich aber bestimmt erklärt und Euch nicht umstimmen lasst.

Die Argumente müssen Gebetsmühlenartig immer wieder kommen.
Und das Wort "unser erklärter Elternwille" in jedem zweiten Satz.

Bisher hat das immer geklappt.

Wichtig: sehr freundlich aber knallhart in der Sache.
Umbau-Susi23.04.16 09:37
Ach ja, vergessen habe ich noch: die Baugenehmigung und eine Bescheinigung zum Baubeginn nehmt Ihr zum Gespräch mit. ( nicht in den Brief!!!!!)
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