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Erstellt am: 15.09.16 15:26

DG17.09.16 01:43
Alex85 schrieb:
Bleib mal auf dem Teppich.

Bin ich. Das ist ja das Problem.
Du hattest oben festgestellt, dass Grundstück und liquides Eigenkapital voll ins Objekt fließen werden, damit die üblichen 20% Eigenkapital-Anteil erreicht werden. Also die 50k bitte nicht x-fach zählen.

Man muss schon reichlich Erbsen zählen, um zum jetzigen Zeitpunkt zu dieser Schlussfolgerung zu kommen. Hättest Du meine Überschlagsrechnung und die Intention meiner Aussage nachvollzogen, dann wüsstest Du, dass der Eigenkapital-Anteil über 20% liegt. Zudem ist der Grundstückswert unbekannt, ebenso der Mietspiegel. Das sind deutlich wichtigere Faktoren als der Grundsteuerhebesatz.
Grundsteuer fällt jetzt schon an, ja, allerdings wirst du zustimmen, dass diese nach Bebauung erheblich höher ausfällt, oder? Eine Null mehr hinten dran, dürfte nicht ganz falsch sein.

Höchst unrealistisch, Bauort und Hebesatz sind zudem unbekannt. Obendrein betriebswirtschaftlich fast irrelevant - Grundsteuer B ist umlagefähig, d.h., das zahlen die Mieter.
Setze das mal in Relation zum Einkommen.

Kosten die von den Mietern getragen werden, muss man sinnvollerweise nicht in Relation zum Einkommen des Investors setzen. Man kann das natürlich tun - allerdings tendiert der Informationsgewinn im Sinne der Investitionsentscheidung gen Null.
Ich weise auf vermeintliche Kleinigkeiten hin, weil die eben nicht mehr so klein sind, wenn es um 300qm Wohnfläche geht.

Wenn ein Projekt dieser Größenordnung (oder auch jedes x-beliebige Einfamilienhaus) an den Hebesätzen zur Grundsteuer B scheitert, dann ist gehörig vorher schon was schief gegangen.
Die Beträge sind höher, als man dies als Privatmann gewohnt ist.

Egal, da umlagefähig, ist also in den angesetzten Mietnebenkosten enthalten.
Dafür muss man ein Gefühl entwickeln und sich den Risiken bewusst werden. Bei 2.5k p.M. finanziellem Spielraum, darf eben nichts daneben gehen. Wie realistisch ist das?

Der immer gleiche Denkfehler wird nicht logischer, wenn man ihn mehrfach wiederholt.
Im übrigen lasse ich Projekte liebend gerne sterben, insbesondere bei höheren Volumen, wenn offensichtliche Grundlagen fehlen.

Entscheidend ist, dass hier die Grundlage - immer unter der Annahme, dass die Angaben des TE halbwegs realistisch sind - keineswegs als so grundlegend fehlerhaft bezeichnet werden kann, als dass das Objekt an der Entrichtung der Grundsteuer scheitern könnte.
Wenn Nichtmal ansatzweise die Grundidee eines Liquiditätsplans mitgedacht wird, ist das gegeben.

Wo soll denn der Einfluss der Grundsteuer B im Liquiditätsplan auftauchen? An Nummer 107?

Allein die Tatsache, dass Du sowas "forderst", beweist doch, dass Du keine Ahnung hast, wie man solche Projekte entwickelt: wenn Refinanzierung durch Verkauf von ETW geplant ist, beginnt der Bau erst dann, wenn man mindestens eine Wohnung im projektierten Zustand verkauft hat. Synonym funktioniert das für gehobenere Mietwohnungen, sprich: man fängt überhaupt erst an zu bauen, wenn man die potenziellen Erwerber/Mieter schon hat.

MfG
Dirk Grafe
grundsteuerumlagefähigmieter