Hallo Wazzup,
bei einer selbstgenutzten Immobilie sind die Bereitstellungszinsen nicht steuerlich absetzbar.
Bei einer vermieteten Immobilie würde ich sie zu den Werbungskosten rechnen. Genaueres sollten Sie in diesem Fall aber bei Ihrem Steuerberater erfragen.
Viele Grüße
M. Thiemann