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ᐅ 18qm Anbau soll 35.000€ Planung kosten


Erstellt am: 08.12.14 08:14

E.Curb08.12.14 11:32
Moin,
also der Architekt darf natürlich nicht das gesamte Gebäude in die anrechenbaren Kosten einbeziehen, wohl aber Umbauzuschläge draufhauen. Und das ist auch gut so. Einen Umbau/Anbau zu planen erfordert häufig mehr Aufwand, als einen Neubau umzusetzen.
Allerdings darf die mitzuverarbeitende Bausubstanz mit angerechnet werden.

Es tut mir leid, aber das muss ich auch noch loswerden.......warum unterschreibt Ihr irgend ein Blatt Papier ohne zu wissen, was da drin steht ? Die Erklärung "die Unterschrift benötige ich, sonst kann ich nicht aufmessen" ist schon, naja

Gruß
RFR08.12.14 19:04
Koempy schrieb:

Also genau aufpassen. Und nichts unterschreiben, was ihr auch nicht gelesen habt.


Diesen Satz möchte ich gerne Ergänzen:

Also genau aufpassen. Und nichts unterschreiben, was ihr auch nicht gelesen UND VERSTANDEN habt.

Ansonsten schließe ich mich der Aussage von Bauexperte bezüglich der Schlichtungsstelle an. Darüber kann man viel erreichen.
sunny4609.12.14 12:26
Danke für eure Antworten und Hinweise.

Natürlich unterschreiben wir nichts ohne es uns durchzulesen.
Aber diese verschachtelten Sätze und Hinweise auf §-sowieso, da sieht doch ein Normalsterblicher Bürger nicht durch.
Aus dem Grund gehen wir auch mit größeren Verträgen zur Verbraucherzentrale, aber bei einem Architekt sind wir von einer annehmbaren Summe ausgegangen. Alle Bekannten im Umfeld haben humane Architekten-Summen bezahlt. Ein Neubau für ein Einfamilienhaus für 6000€ oder eine Aufstockung eines Gebäudes für 2500€. Aber keiner hat 35.000€ bezahlt um eine Doppelhaushälfte zu Sanieren und einen Wintergarten ranzubauen.
Bauexperte schrieb:
Seltsames Bauamt. Der Unterschied regulärer Bauantrag zu vereinfachtem Genehmigungsverfahren (Bauanzeige) besteht in einem Kreuz ?!?
Das weis nicht was du meinst mit "Kreuz". Es wurde ein Bauantrag gestellt. Und uns wurde mit geteilt, dass dies die falsche Antragsform ist. Da es einen Bebauungsplan gibt und nur ein genehmigungsverfahren eingeleitet werden muss. Somit wurde der Bauantrag zurückgezogen und ein Genehmigungsverfahren eingeleitet und genehmigt.

Dann werden wir es mal über die Schlichtungstelle versuchen. Gibt es einen Unterschied zwischen Architekten- und Ingenieurkammer? Oder ist das beides die gleiche Stelle?
architektenneubaubauantraggenehmigungsverfahren