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ᐅ 1% Tilgung. Welche Banken? Voraussetzungen? Freie Grundschuld


Erstellt am: 20.02.20 23:04

JanStol22.02.20 10:05
Als allererstes möchten wir uns bei Euch allen für Eure Feedback und interessante Tipps bedanken!

Unserer Hintergrund für die "nur" 1% Tilgung + ggf. Sondertilgungen ist eigentlich ganz simpel:
Bessere Flexibilität in evtl. schwieriegen Lebensphasen ohne die Bank um Tilgungsaussetzung zu betteln und hoffen.
Man weiß ja nie, Kurzarbeit, ungeplante größere Ausgaben, Krankheit, etc.
Oder/und wie es bereits vorgeschlagen hat:
1% Tilgung + "Konservative" ETF's
statt 2-3% Anfangstilgung

Anderes Interessantes Thema/Tipp:
P-Kosmalla schrieb:

man muss also alles im "Ganzem" Betrachten:
optimal also wenn man die ETW vermieten möchte:
- man macht da schon Forward + greift schon ein Teil ab, d.h. macht sofort weiteren Kredit als Kapitalbeschaffung!
- diesen Kredit als Kapitalbeschaffung auf die ETW nimmt man dann als Eigenkapital auf das Häuschen!

ggf. kommt man da dann auf 80% Finanzierung, je nach Region sind aktuell 20 Jahre zu 0,69% Möglich (oft aber mit 2% oder mehr Tilgung)


da beim Eigenheim (selbst genutzte Immobilie) die Zinsen nicht absetzbar sind, sollte man dann ein Deal machen = sehr gute Zinsen, gerne mit 1% Tilgung + Sondertilgung!

beim vermieteten Objekt dürfen die Zinsen höher liegen, da man die steuerlich gegen die Mieteinnahmen rechnet...

also wie gesagt, mit 2-3 Banken verhandeln, und ein Komplettes Paket rausholen, wo auch die steuerlichen Belastungen berücksichtigt werden bei Mieteinkünften (also auch Steuerberater einbeziehen!).

Auch dieser Tipp von P-Kosmalla mit dem Kapitalbeschaffung bzw. Eigenkapital durch das Forwarddarlehen der ETW für das Haus finde ich als Ersatz für unseren Cash-Eigenkapital für besse Zinskonsitionen und aus Steuervorteilen bei Vermietung der ETW sehr interessant.

Meine Fragen dazu?:

P-Kosmalla schrieb:

- man macht da schon Forward + greift schon ein Teil ab, d.h. macht sofort weiteren Kredit als Kapitalbeschaffung!
- diesen Kredit als Kapitalbeschaffung auf die ETW nimmt man dann als Eigenkapital auf das Häuschen!
- Sollte ich dann den Forwarddarlehen Splitten in "Restschuld" und "weiterer Darlehen"?
- wie viel könnte ich von dem "weiterem Darlehen" rausholen? Oder hängt es sehr von den Banken ab?
- Hat die Bank bei dem Forwarddarlehen für die ETW kein Problem dem weiteren Kredit als Kapitalbeschaffung noch vor den 10 Jahren bzw. vor der Eintragung der Bank ins Grundbuch auszuzahlen? Reicht den der Forwarddarlehen Vertrag?
- Die Zinskosten für den "weiteren Kredit" der ETW darf ich bei einer Vermietung der ETW wahrscheinlich nicht absetzen?
- Was wäre aber bei dem "weiteren Kredit" bei der ETW für eine Renovierung der ETW? Darf ich dann die Zinsen steuerlich Absetzen? In wie weit muss ich die Renovierungskosten dem Finanzamt nachweisen?
nordanney22.02.20 11:02
JanStol schrieb:

Eigenkapital durch das Forwarddarlehen
Ein ForwardDarlehen ist ein Darlehen, welches einen fest definierten Auszahlungszeitpunkt in der Zukunft hat, um eine bestehende Finanzierung abzulösen. Zur Eigenkapitalbeschaffung völlig ungeeignet
dr.evil9604.03.20 14:48
Steffen80 schrieb:

1. wir waren noch nie nie nie!!! so weit weg von steigenden Zinsen Erklärung dafür darfst Du selber googeln..
Ich würde darüber gerne mehr erfahren Google spuckt mir nur nichts passendes aus, bzw. ich gebe nicht die richtigen Schlagwörter ein. Klärst mich ein wenig auf oder gibst mir ein paar Quellen?
nordanney04.03.20 15:03
dr.evil96 schrieb:

Ich würde darüber gerne mehr erfahren Google spuckt mir nur nichts passendes aus, bzw. ich gebe nicht die richtigen Schlagwörter ein. Klärst mich ein wenig auf oder gibst mir ein paar Quellen?
Konjunktur, Inflation, Anleihekaufprogramm der EZB usw. Da gibt es so viele Gründe. Aktuell sogar Corona.
Steffen8005.03.20 08:27
dr.evil96 schrieb:

Ich würde darüber gerne mehr erfahren Google spuckt mir nur nichts passendes aus, bzw. ich gebe nicht die richtigen Schlagwörter ein. Klärst mich ein wenig auf oder gibst mir ein paar Quellen?

Nur selber denken macht schlau
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