B
Battosai
Hallo ihr Bauexperten,
Folgende Situation:
Wir Wohnen auf einen Mehr Generationen Grundstück mit 2 eigenständigen Wohnhäusern.
Haus 1: unten Meine Eltern, und in der 1etage Meine Frau und ich.
Haus 2: unten Oma und Opa, 1etage Tante plus Kinder.
Haus 1 ist so zu sagen das erbe meiner Mutter und Haus 2 für meine Tante.
Nun wollen wir in ca 2 Jahren anfangen zu bauen (jetzige Wohnung ist Altbau und ist unterandefem von der Raum Aufteilung nicht zufrieden stellend) und Informieren uns schon mal.
Jedenfalls wurde die linke Seite meiner Mutter zugesagt und die rechte meiner Tante.
Nun haben wir auf den Grundbuch Ausdruck gesehen das das Grundstück im ganzen zur "Zelle" meiner Tante gehört.
Frage: kann man ein denkmalgeschütztes Grundstück teilen? Damit wir auch rechtlich gesehen unsere Seite als Eigentum haben?
Folgende Situation:
Wir Wohnen auf einen Mehr Generationen Grundstück mit 2 eigenständigen Wohnhäusern.
Haus 1: unten Meine Eltern, und in der 1etage Meine Frau und ich.
Haus 2: unten Oma und Opa, 1etage Tante plus Kinder.
Haus 1 ist so zu sagen das erbe meiner Mutter und Haus 2 für meine Tante.
Nun wollen wir in ca 2 Jahren anfangen zu bauen (jetzige Wohnung ist Altbau und ist unterandefem von der Raum Aufteilung nicht zufrieden stellend) und Informieren uns schon mal.
Jedenfalls wurde die linke Seite meiner Mutter zugesagt und die rechte meiner Tante.
Nun haben wir auf den Grundbuch Ausdruck gesehen das das Grundstück im ganzen zur "Zelle" meiner Tante gehört.
Frage: kann man ein denkmalgeschütztes Grundstück teilen? Damit wir auch rechtlich gesehen unsere Seite als Eigentum haben?
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