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ᐅ ETW mit KFW70, unschlüssig zwecks Lüftung


Erstellt am: 29.12.13 16:24

M
Michael1250
29.12.13 16:24
Nabend,

bin seit geraumer Zeit auf der Suche nach einer Erdgeschoss Eigentumswohnung, 2-3 Zimmer und 75 m² Wohnfläche.
Morgen früh habe ich einen Besichtigungstermin in einem Neubau, Fertigstellung ist im Juni 2014 geplant.

Da dies mein erster Immobilienkauf wäre, bin ich absoluter Anfänger im Bereich Heizung, Lüftung und Kontrollierte-Wohnraumlüftung 🙂
Habe mich das ganze Wochenende versucht schlau zu lesen. Immer wieder taucht das Thema Lüftungstechnik auf.

Laut Energieausweis der ETW, welche ich morgen besichtigen möchte, genügt Fensterlüftung. Aufgrund diverser Beiträge hier im Forum bin ich nun sehr verunsichert.

Habe die leise Vorahnung, dass der Makler morgen versucht, mir die Wohnung auch ohne Lüftung schmackhaft zu machen.

Ich denke es wird im jetzigen Baustatus (Dach inkl. Pfannen sind schon drauf) nicht mehr möglich sein, eine Zentrale Abluftanlage zu montieren. Was denkt ihr über eine dezentrale Lösung, beispielsweise Viessmann Vitovent 200-d?

Die Raumaufteilung ist folgende: Wohnküche 29m², Schlafzimmer 14m², Büro 11m², Bad 5m², Gäste Bad 2,5m², Diele 7m²


Über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar, mein 1. Immobilienkauf sollte schließlich kein Albtraum werden

Screenshot eines Textdokuments mit Formularfeldern auf hellem Hintergrund

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Hallo Michael1250,

schau mal hier: ETW mit KFW70, unschlüssig zwecks Lüftung. Da wird jeder fündig!
€uro
30.12.13 11:56
Hallo,
Michael1250 schrieb:
...Laut Energieausweis der ETW, welche ich morgen besichtigen möchte, genügt Fensterlüftung. Aufgrund diverser Beiträge hier im Forum bin ich nun sehr verunsichert...
Der Energieausweis hat Nichts mit der DIN 1946-6 zu. Nach deren Definition ist Fensterlüftung eine anerkannte LtM.
Über das Pro und Kontra einer Kontrollierte-Wohnraumlüftung wurde hier schon viel geschrieben. Hier muß Jeder für sich selbst abwägen.
Michael1250 schrieb:
...Habe die leise Vorahnung, dass der Makler morgen versucht, mir die Wohnung auch ohne Lüftung schmackhaft zu machen...
Das muß im Einzelfall nicht unbedingt ein Nachteil sein!
Ausschlaggebend sind wie stets die Randbedingungen. Für fensterlose Räume ist die DIN 18017-3 bzw. die jeweilige Landesbauordnung zuständig.
Wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung, dann mit Wärmerückgewinnung!

v.g.
din 18017fensterlüftungwohnraumlüftungimmobilienkaufenergieausweis