Halber GU

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B

Bauexperte

Hallo €uro,

Bei einem Neubau besteht für einen AN kaum ein Risiko, fehlende Leistungen zum ebenfalls zum Festpreis zu erbringen! Wenn nicht, ist er fehl am Platze!
Was, wenn ihn das nicht interessiert, denn er hat seine Schäfchen ja im Trockenen? Dieses Konstrukt hat in der Vergangenheit nicht selten direkt in die Problemzone geführt.

Irrtum, hier gibt es keine "Festpreisgarantie über Alles"!!!
Gerade deshalb ist diese Zwischenlösung ja auch so interessant!
Auch das sehe ich anders, obgleich ich die BB nicht kenne. Du scheinst zu übersehen, daß die lohnende Marge beim Rohbauer bleibt.

Interessant wäre es nur dann, wenn der TE sich den Rohbauer und alle Nachfolgegewerke selbst aussuchen könnte; dann wären wir aber wieder bei der Vergabe via Architekt mit all ihren Tücken für Laien.

Das beschriebene Konstrukt erinnert mich an "Tütensuppen" und diese haben in aller Regel zu viel Geschmacksverstärker ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 

€uro

Ich glaube, dass es trotzdem nicht so einfach wird.
Vertrag Kunde - Bauunternehmer: Festpreis
Vertrag Kunde - Handwerker: ???
Was ist einfach und gleichzeitig insgesamt sinnvoll bzw. wirtschaftlich? ;-) Ansprüche, die sich wegen der Konkurrenz der Einzelforderungen schon mal ausschließen!
Wie bereits beschrieben, ebenfalls Festpreis! Logisch! Welche unerwarteten Besonderheiten sollen einen Heizungsbauer treffen, wenn sämtliche Details entsprechend vorliegender Dimensionierung exakt geplant/definiert wurden? Keine!!! Welche Schwierigkeiten hätte er, hier für ein Festpreisangebot abzugeben? ;-)
...Wie ist die Situation, wenn die Handwerkerverträge nicht zum Festpreisvertrag passen?
Der Festpreis bezieht sich jeweils auf die jeweiligen Vertragsinhalte.
...Wer bezahlt Handwerker?
Stets der AG, allerdings erst nach Prüfung durch die verkaufsunabhängige Baubegleitung, wenn der AG so klug war, dies vertraglich zu vereinbaren!

v.g.
 
N

nordanney

Wie bereits beschrieben, ebenfalls Festpreis! Logisch! Welche unerwarteten Besonderheiten sollen einen Heizungsbauer treffen, wenn sämtliche Details entsprechend vorliegender Dimensionierung exakt geplant/definiert wurden? Keine!!! Welche Schwierigkeiten hätte er, hier für ein Festpreisangebot abzugeben? ;-)
Das hat der TE aber noch gar nicht geschrieben! Wir wissen nicht, wie die Vertragsbeziehungen seien werden.
Die Beantwortung der Frage steht noch aus und damit sind die von mir angesprochenen Probleme (noch) relevant.
Wenn alles Festpreise sind, ist das Risiko tatsächlich überschaubar.
 

€uro

Hallo Bauexperte,
...Was, wenn ihn das nicht interessiert, denn er hat seine Schäfchen ja im Trockenen?
Welche Schäfchen denn? Ich rede hier von meinem Konstrukt, wo der SHK´ler direkter AN vom Bauherren ist!
... Du scheinst zu übersehen, daß die lohnende Marge beim Rohbauer bleibt. ...
Das hängt vom sicherlich Einzelfall ab. Wenn ich Bauherren hinsichtlich Eigenleistungen berate, steht damit sicherlich im Einklang fest, dass Eigenleistungen am Rohbau am effektivsten sind, was die Offerten sog. Selbstbau- bzw. Ausbauhäuser vollständig aushebelt!
An zwei Wochenenden erledigen Selbstbauer das aufgehende Mauerwerk für ein EG eines 1,5 g Gebäudes mit Innenwänden vollständig! Mehr Geld kann man eigentlich nicht sparen!;-)
... dann wären wir aber wieder bei der Vergabe via Architekt mit all ihren Tücken für Laien.
Überhaupt nicht. Jegliches Detail lässt sich über Festpreis einzeln binden und auch handhaben!
Genau das ist der Vorteil dieses, meines Modells, das komplett anbietenden GU/GÜ eher weniger angenehm ist! ;-)

v.g.
 
B

Bauexperte

Hallo €uro,

wir schweifen hier zwar etwas ab, jedoch jetzt bin ich neugierig :D

Welche Schäfchen denn?
Marge & (fast) kein Risiko

Ich rede hier von meinem Konstrukt, wo der SHK´ler direkter AN vom Bauherren ist!
Wer erstellt die erforderlichen Berechnungen? Wer die Ausschreibungen? Wer prüft die eingehenden Abschlagszahlungen der Handwerker? Wer überwacht die Arbeiten? Wer übernimmt die Verantwortung für den Wärmeschutznachweis und füllt *vorne* bspw. das 153er Formular aus, was finanzierende Banken in aller Regel haben wollen und vor Einzug bestätigt werden muß? Und, und, und ...

An zwei Wochenenden erledigen Selbstbauer das aufgehende Mauerwerk für ein EG eines 1,5 g Gebäudes mit Innenwänden vollständig! Mehr Geld kann man eigentlich nicht sparen!;-)
Das ist - theoretisch - richtig. Nur, nicht jeder Bauherr ist als Selbstbauer geeignet und nicht für jeden Bauherren ist die Erstellung des Rohbaus in EL ein Thema. Die nächste Frage beträfe die baubegleitende Überwachung der EL Rohbau. Ich kann mir kaum vorstellen, daß ein Handwerksbetrieb so dumm sein wird, in einem Rohbau zu arbeiten, der nicht sachverständig begleitet und abgenommen wurde. Oder der Fensterbauer, welche kaum Lust haben wird, häufig auf der Baustelle zu erscheinen, das Aufmaß für die Fenster kontrollieren. Es hat schon seinen Grund, daß die erfahrenen Selbstbauhausanbieter nur mit sachverständiger Begleitung verkaufen und ich meine hier nicht die grüne oder blaue Fraktion.

Dann kommt das nächste Thema: Zeit. Ein Einfamilienhaus - und nicht wenige versuchen, dies komplett in EL zu erstellen, stellt hohe Anforderungen an die Disziplin und das über Wochen und Monate. nicht jede Lebensgemeinschaft, jede Ehe übersteht diese Zeit schadlos.

Du hast Dich - sorry, meine bescheidene Meinung, zu sehr auf die Kunden fixiert, welche nicht bereit sind, für eine ordentliche Leistung auch den gerechten Lohn zu entrichten. Das lese ich auch immer von Dir, wenn es um die Kosten TGA geht. Erinnere Dich, wir beide haben schon einmal darüber gemailt, daß Dich Deine Preisgestaltung imho noch einmal einholen wird ... von einem anderen TGA-Planer, welcher noch ein bißchen günstiger ist. Das ist ein Laufrad - einmal in Gang gesetzt, dem die Bremse fehlt.

Überhaupt nicht. Jegliches Detail lässt sich über Festpreis einzeln binden und auch handhaben!
Dem widerspreche ich nicht; ich meinte primär die häufig geäußerte Ansicht, daß es schwer sei, einen guten Architekten zu finden.

Genau das ist der Vorteil dieses, meines Modellls, das komplett anbietenden GU/GÜ eher weniger angenehm ist! ;-)
Da überschätzt Du Dich und Dein Modell wohl ein wenig :) Interessant aber, daß Du - neben der TGA - Zeit für Bauberatung übrig hast (überwachst Du auch die Ausschreibung?).

Kein Anbieter - nicht mal die Billiganbieter - gehen davon aus, daß sie jede Anfrage zum Auftrag führen. Der Markt ist weit gefächert und am Ende bekommt ein Jeder das, was er verdient.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
P

PeterLustig49

Danke für alle Antworten.

Ausschreibungen , Rest-Vergabe, Bauleitung würde ich denen jedoch nicht überlassen! ;-)
Ohne interne Bauleitung ist kein BV zu realisieren, daher keinesfalls ein Werbeargument. Wichtig eine externe, verkaufsunabhängige Baubegleitung, die dem Ausführenden auf die Finger schaut! Nur Positivbeurteilungen Dessen, sollten Teil-Zahlungen begründen! ;-)
OK. Wird gemacht! :)

Wir wissen nicht, wie die Vertragsbeziehungen seien werden.
Die Beantwortung der Frage steht noch aus und damit sind die von mir angesprochenen Probleme (noch) relevant.
Wenn alles Festpreise sind, ist das Risiko tatsächlich überschaubar.
Er hat uns ein Angebot zugesagt, mit der Aufschlüsselung aller Gewerke. Ich nehme daher an, dass es sich um einen Festpreis handelt. Werde das erfragen.

Auch das sehe ich anders, obgleich ich die BB nicht kenne. Du scheinst zu übersehen, daß die lohnende Marge beim Rohbauer bleibt.
Ja, er sagte er schlägt auf alle Gewerke etwas drauf.

Interessant wäre es nur dann, wenn der TE sich den Rohbauer und alle Nachfolgegewerke selbst aussuchen könnte; dann wären wir aber wieder bei der Vergabe via Architekt mit all ihren Tücken für Laien.
Hier können wir uns zumindest aussuchen, ob wir ein Gewerk mit drin haben wollen oder selbst machen bzw. eine andere Firma reinholen. Ob wir unter seinen Firmen wählen können bezweifel ich, werde es aber erfragen.


Wer erstellt die erforderlichen Berechnungen? Wer die Ausschreibungen? Wer prüft die eingehenden Abschlagszahlungen der Handwerker? Wer überwacht die Arbeiten? Wer übernimmt die Verantwortung für den Wärmeschutznachweis und füllt *vorne* bspw. das 153er Formular aus, was finanzierende Banken in aller Regel haben wollen und vor Einzug bestätigt werden muß? Und, und, und ...
Das macht alles diese Firma. Nur das 153er Formular hat er nicht erwähnt. Muss ich erfragen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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