Gemauerter Geräteschuppen genehmigungsfrei?

4,60 Stern(e) 5 Votes
P

PhoenixDH

Hallo zusammen,

ist ein gemauerter Geräteschuppen als Verlängerung eines Carports in RLP genehmigungsfrei?

Ich blicke den Gesetzestext gerade nicht wirklich:
1.) Gebäude
a) Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände,
b) freistehende Gebäude ohne Unterkellerung und ohne Feuerstätten bis zu 100 m² Grundfläche und 5 m Firsthöhe, die einem Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,
c) Gewächshäuser bis zu 5 m Firsthöhe, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen,
d) Kleinwochenendhäuser, Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen,
e) Gartenlauben in Dauerkleingärten (§ 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes),
f) Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m; ausgenommen sind Garagen und überdachte Stellplätze im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern,
g) Fahrgastunterstände des öffentlichen Personennahverkehrs;
Also der Schuppen soll ca. 4* 3* 2 Meter groß werden, gemauert, mit Flachdachund 1/3 unter der Erde sein.
Nicht unterkellert, nur Strom kein Wasser.
Der Schuppen soll ausschließlich der Unterbringung von Gartenmöbeln/Geräten dienen.

Unter was fällt das denn dann und wie ist der Genehmigungsstatus?

Dank euch!
 
Y

ypg

Zumindest ist nach Deinem Zitat Dein Vorhaben (also Dein Schuppen von 4 x 3 x 2) ein Gebäude.
Bringt Dich das weiter?
 
P

PhoenixDH

Hehe, nicht wirklich

Was ich nicht genau verstehe ist folgendes ...
Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums
Was ist hier unter Außenbereich zu verstehen (btw.: es werden natürlich auch noch andere Quellen hinzugezogen ...)
 
Y

ypg

Ach so.... ist mit Außenbereich vlt der Bereich ausserhalb Stadt und Gemeinden gemeint? Mir ist so, als ob ich den Begriff mal gelesen habe in Bezug zu freien Bauen ohne Bebauungsplan, ausserhalb von Infrastruktur im Wald oder so.

So ist es dann wohl, dass ich Dir gar nicht helfen kann, ausser den Tipp: ruf bei Euch bei der Baubehörde an, die können Dich schnell aufklären
 
kaho674

kaho674

Also ich kenne unter Außenbereich nur die Bereiche, die nicht als Bauland im Flächennutzungsplan gekennzeichnet sind.
Und ich bin nicht ganz sicher, aber die Größe ab der man eine Baugenehmigung braucht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Bei uns steht, genehmigungsfrei sind:

  • eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 Quadratmetern, außer im Außenbereich
  • Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Metern und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 Quadratmetern je Grundstück, außer im Außenbereich
Wobei ich das total skurril finde. Meine Laube mit 12m² braucht ne Baugenehmigung, aber wenn ich Garage dran schreibe, kann ich 50m² Monsterhallen hinstellen ohne Genehmigung. Erklärt mir das einer?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben